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Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 325 Norderstedt »Bebauung zwischen Europaallee und Willy-Brandt-Park"

Bebauungsplan Nr. 325 Norderstedt „Bebauung zwischen Europaallee und Willy-Brandt-Park",
Gebiet: Zwischen nördlicher Europaallee und Willy-Brandt-Park, südlich Stichstraße Lütjenmoor

Ergänzter Aufstellungsbeschluss und Veröffentlichung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch


Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Norderstedt hat in seiner Sitzung am 03.09.2026 beschlossen, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 325 Norderstedt „Bebauung zwischen Europaallee und Willy-Brandt-Park“ hinsichtlich seines Geltungsbereiches zu ergänzen. Dieser ergänzte Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der zusätzlich vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in seiner Sitzung am 03.09.2026 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 325 Norderstedt „Bebauung zwischen Europaallee und Willy-Brandt-Park", die textlichen Festsetzungen und die Begründung sowie alle weiteren für den Bebauungsplan relevanten Gutachten, Stellungnahmen und diese Bekanntmachung sind in der Zeit

vom 23.09.2026 bis 09.11.2026

im Internet unter www.norderstedt.de/bebauungsplan eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen mit den in Bezug genommenen DIN-Vorschriften im Rathaus Norderstedt, Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Fachbereich Planung, 2. Stock, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, während der Dienststunden (Mo-Fr 08:30 – 12:00, Mo-Mi 13:00 – 16:00, Do 13:00 –  18:00, sowie nach besonderer Vereinbarung) in Zimmer 206 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Sicherung von Wohnraum
  • Sicherung gemischt genutzter Erdgeschosszonen
  • Schaffung neuer Gemeinbedarfsflächen für Polizei und öffentliche Verwaltung

Der Bebauungsplan Nr. 325 Norderstedt wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu per Mail über stadtplanung-beteiligung@norderstedt.de abgeben. Zusätzlich können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der o.g. Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“ zu entnehmen, welches mit veröffentlicht ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 325 Norderstedt „Bebauung zwischen Europaallee und Willy-Brandt-Park" unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Norderstedt, den 14.09.2026

STADT NORDERSTEDT

- Die Oberbürgermeisterin -

gez. Katrin Schmieder

22.09.2026