Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung für den Bebauungsplan Nr. 322 Norderstedt "An der Ohechaussee"
Bebauungsplan Nr. 322 Norderstedt "An der Ohechaussee",
Gebiet: östlich Ohechaussee, westlich Aspelohe auf Höhe Robert-Schumann-Straße
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Norderstedt hat in seiner Sitzung am 19.09.2024 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 322 Norderstedt "An der Ohechaussee", Gebiet: östlich Ohechaussee, westlich Aspelohe auf Höhe Robert-Schumann-Straße, aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Entwicklung eines neuen Wohngebiets mit mind. 50% öffentlich gefördertem Wohnungsbau
- Schaffung von Baurechten für Mischnutzung (Wohnen und Arbeiten) und einer Kita an der Ohechaussee
- Sicherung von bestehenden Grünstrukturen
- Entwicklung eines öffentlichen Grünzuges mit Fuß- und Radwegen
- Sicherung von Flächen für erforderliche Lärmschutzmaßnahmen
Weiterhin hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in seiner Sitzung am 19.09.2024 den Beschluss gefasst, die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen.
Zu diesem Zweck wird eine öffentliche Informationsveranstaltung durch die Stadt Norderstedt durchgeführt:
Ort: Aula Coppernicus-Gymnasium, Coppernicusstraße 1-3
Datum: 05.11.2024
Uhrzeit: 19.00 Uhr Einlass: 18.30 Uhr
Nach der öffentlichen Veranstaltung sind die vorgestellten Pläne in der Zeit vom
06.11.2024 bis 05.12.2024
im Internet unter www.norderstedt.de/bebauungsplan eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen im Rathaus Norderstedt - Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Fachbereich Planung, 2. Stock, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, während der Dienststunden (Mo-Fr 8:30 - 12:00, Mo-Mi 13:00 - 16:00, Do 13:00 - 18:00, sowie nach besonderer Vereinbarung) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten Stellungnahmen hierzu per E-Mail über stadtplanung-beteiligung@norderstedt.de
abgeben. Zusätzlich können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der o. g. Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“ zu entnehmen, welches mit veröffentlicht ist.
Norderstedt, den 15.10.2024
STADT NORDERSTEDT
- Die Oberbürgermeisterin -
In Vertretung
gez. Dr. Christoph Magazowski
Erster Stadtrat