Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 145 südlicher Teilbereich 1. Änderung Norderstedt "zwischen Poppenbütteler Straße und Müllerstraße"
Bekanntmachung der Stadt Norderstedt
Bebauungsplan Nr. 145 südlicher Teilbereich 1. Änderung Norderstedt „zwischen Poppenbütteler Straße und Müllerstraße",
Gebiet: nördl. Segeberger Chaussee zwischen Poppenbütteler Straße und Müllerstraße
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Norderstedt hat in seiner Sitzung am 19.03.2026 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 145 südlicher Teilbereich 1. Änderung Norderstedt „zwischen Poppenbütteler Straße und Müllerstraße", Gebiet: nördl. Segeberger Chaussee zwischen Poppenbütteler Straße und Müllerstraße, aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Lärmabschirmende zwingend mehrgeschossige Bebauung entlang der Segeberger Chaussee als Riegelbebauung
- Schaffung von Wohnbauflächen durch Umwandlung einer Mischgebietsfläche im rückwärtigen lärmabgewandten Bereich
- Nachverdichtung durch Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung
Der Geltungsbereich ist im Internet unter www.norderstedt.de/bebauungsplan eingestellt.
Norderstedt, den 20.03.2026
STADT NORDERSTEDT
- Die Oberbürgermeisterin –
gez. Katrin Schmieder