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Bebauungsplan Nr. 347, "Aurikelstieg / Langer Kamp", Gebiet: südlich und östlich Aurikelstieg, westlich Langer Kamp, nördlich Bogenstraße Veröffentlichung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in seiner Sitzung am 18.09.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf des Bebauungsplan Nr. 347, "Aurikelstieg / Langer Kamp", die textlichen Festsetzungen und die Begründung inkl. Umweltbericht sowie alle weiteren für den Bebauungsplan relevanten Gutachten, Stellungnahmen und diese Bekanntmachung sind in der Zeit

vom 25.09.2025 bis 05.11.2025

im Internet unter www.norderstedt.de/bebauungsplan eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen mit den in Bezug genommenen DIN-Vorschriften im Rathaus Norderstedt, Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Fachbereich Planung, 2. Stock, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, während der Dienststunden (Mo-Fr 08:30 – 12:00, Mo-Mi 13:00 – 16:00, Do 13:00 –  18:00, sowie nach besonderer Vereinbarung) in Zimmer 206 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Sicherung des vorhandenen Schulstandortes und einer Sporthalle,
  • Integration einer Kindertagesstätte,
  • Ermöglichung allgemeiner, weiterer sozialer und kultureller Nutzungen,
  • Sicherung des erhaltenswerten Baumbestands

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar, die in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden und sich auf die folgenden Schutzgüter beziehen:

Mensch: Aussagen

  • zur Lärmbelastung durch Umgebungslärm (Schienen-, Flug- und Straßenverkehr) im Stadtgebiet
  • zu Grundlagen, um Maßnahmen zur Lärmminderung zu erarbeiten
  • zu Maßnahmen zur Lärmminderung
  • zu den Verkehrs- und Freizeitlärmimmissionen für die Nutzungen innerhalb des Plangebietes
  • zu Vorschlägen für Einschränkungsmaßnahmen
  • zur Verkehrsentwicklung

Biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen: Aussagen

  • zur Untersuchung der Vorkommen von Tieren und Pflanzen und deren Zusammenfassung
  • zu örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das Stadtgebiet und deren Zusammenfassung
  • zur Untersuchung der Vorkommen von Tieren und Pflanzen und deren Zusammenfassung
  • zur Untersuchung der Vorkommen von Fledermäusen im Stadtgebiet
  • zum Artenschutz: örtliche Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele für das Stadtgebiet
  • zu Amphibien: Verbreitungsschwerpunkte, Beeinträchtigungen und schützende Maßnahmen im Stadtgebiet
  • zur Bedeutung der Fläche (mögliche Vorkommen, Lebensräume, Aufenthaltsräume, Nahrungsräume) und zur Wirkung des Vorhabens auf potenzielle vorkommende Fledermäuse und Brutvögel
  • zur Konfliktanalyse (Artenschutzprüfung, Verbotstatbestände)
  • zu Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
  • zum Erhalt vorhandener Bäume 

Boden, Fläche und Wasser: Aussagen

  • zur Flächenversiegelung und Innenentwicklung
  • zu Grundwasserständen
  • zur Beschaffenheit des Bodens
  • zum Vorhandensein von Altlasten
  • zum Schutz des Bodens und von Grundwasser
  • zur Entwässerung des Grundstücks
  • zur Retention

Luft: Aussagen

  • zur Luftqualitätsgüte
  • zur lufthygienischen Überwachung

Klima: Aussagen

  • zu klimaökologischen Funktionszusammenhängen: bioklimatisch belastete Siedlungsräume und kaltluftproduzierende Freiflächen im Stadtgebiet

Landschaft: Aussagen

  • zu örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das Stadtgebiet und deren Zusammenfassung

Kultur- und Sachgüter: Aussagen

  • Keine Aussagen

Zudem wurden die Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen beurteilt.

Die diesen Informationen zu Grunde liegenden Unterlagen sind ebenfalls veröffentlicht.

Darüber hinaus sind umweltbezogene Informationen in Form des Umweltberichtes zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt veröffentlicht. Dieser stellt die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der Flächennutzungsplanung dar.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu per Mail über stadtplanung-beteiligung@norderstedt.de abgeben. Zusätzlich können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der o.g. Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“ zu entnehmen, welches mit veröffentlicht ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 347, "Aurikelstieg / Langer Kamp" unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Norderstedt, den 19.09.2025

STADT NORDERSTEDT

-Die Oberbürgermeisterin-

In Vertretung

gez. Dr. Christoph Magazowski

Erster Stadtrat