Bebauungsplan Nr. 347, "Aurikelstieg / Langer Kamp", Gebiet: südlich und östlich Aurikelstieg, westlich Langer Kamp, nördlich Bogenstraße Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung der Stadt Norderstedt
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Norderstedt hat in seiner Sitzung am 05.08.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 347, "Aurikelstieg / Langer Kamp", Gebiet: südlich und östlich Aurikelstieg, westlich Langer Kamp, nördlich Bogenstraße, aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
• Sicherung des vorhandenen Schulstandortes und einer Sporthalle,
• Integration einer Kindertagesstätte,
• Ermöglichung allgemeiner, weiterer sozialer und kultureller Nutzungen,
• Sicherung des erhaltenswerten Baumbestands.
Weiterhin hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in seiner Sitzung am 07.11.2024 den Beschluss gefasst, die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen.
Zu diesem Zweck wird eine öffentliche Informationsveranstaltung durch die Stadt Norderstedt durchgeführt:
Ort: Sitzungsraum 2 im Rathaus der Stadt Norderstedt, Rathausallee 50
Datum: 26.02.2025
Uhrzeit: 18.30 Uhr Einlass: 18.00 Uhr
Nach der öffentlichen Veranstaltung sind die vorgestellten Pläne in der Zeit vom
27.02.2025 bis 31.03.2025
Im Internet unter www.norderstedt.de/bebauungsplaneingestelltund über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Zusätzlich sind die o.g. Unterlagen im Rathaus Norderstedt - Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Fachbereich Planung, 2. Stock, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, während der Dienststunden (Mo-Fr 8:30 - 12:00, Mo-Mi 13:00 - 16:00, Do 13:00 - 18:00, sowie nach besonderer Vereinbarung) für jedermann öffentlich einsehbar.
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten Stellungnahmen hierzu per E-Mail an stadtplanung-beteiligung@norderstedt.de abgeben. Zusätzlich können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der o.g. Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“ zu entnehmen, welches mit veröffentlicht ist.
Norderstedt, den 05.02.2025
STADT NORDERSTEDT
- Die Oberbürgermeisterin -
In Vertretung
gez. Dr. Christoph Magazowski
Erster Stadtrat