Bebauungsplan Nr. 345 Norderstedt "Schulzentrum Süd",
BEKANNTMACHUNG DER STADT NORDERSTEDT
Bebauungsplan Nr. 345 Norderstedt "Schulzentrum Süd",
Gebiet: östlich Am Böhmerwald, südlich Op den Kamp, westlich Poppenbütteler Straße und nördlich Bebauung Fasanenweg
Erneute Veröffentlichung des Entwurfs im Internet gem. § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in seiner Sitzung am 06.06.2024 gebilligte und zur erneuten Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf des Bebauungsplan Nr. 345 Norderstedt "Schulzentrum Süd", die textlichen Festsetzungen und die Begründung inkl. Umweltbericht sowie alle weiteren für den Bebauungsplan relevanten Gutachten, Stellungnahmen und diese Bekanntmachung sind in der Zeit
vom 12.09.2024 bis 26.09.2024
im Internet unter www.norderstedt.de/bebauungsplan eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Zusätzlich liegen die o. g. Unterlagen mit den in Bezug genommenen DIN-Vorschriften im Rathaus Norderstedt, Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Fachbereich Planung, 2. Stock, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, während der Dienststunden (Mo-Fr 08:30 – 12:00, Mo-Mi 13:00 – 16:00, Do 13:00 – 18:00, sowie nach besonderer Vereinbarung) in Zimmer 206 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Sicherung von Gemeinbedarfsflächen für ein Schulzentrum, Sporthallen sowie für soziale und kulturelle Einrichtungen.
- Sicherung des Grünzuges Ossenmoorpark
- Sicherung einer Verbindung für Fuß- und Radverkehr zwischen Poppenbütteler
Straße und Am Böhmerwald
- Nachverdichtung und städtebauliche Strukturierung von Wohnbauflächen
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar, die in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden und sich auf die folgenden Schutzgüter beziehen:
Mensch: Aussagen
- zur Lärmaktionsplanung 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm
- zur Lärmminderung: Planung und Maßnahmen (überwiegend an Lärmbrennpunkten)
- zur Lärmbelastung durch Umgebungslärm (Schienen-, Flug- und Straßenverkehr) im Stadtgebiet
- zu Grundlagen, um im Lärmaktionsplan entsprechende Lärmminderungsmaßnahmen zu erarbeiten
- zu den Verkehrs- und Gewerbelärmimmissionen für die Nutzungen innerhalb des Plangebietes
- zu Vorschlägen für Schutzmaßnahmen
- zum Lärmschutz
- zur Verschattung
Biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen: Aussagen
- zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes flächenhaft für das Stadtgebiet
- zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Artenschutzes flächenhaft für das Stadtgebiet
- Untersuchung der Vorkommen von Tieren und Pflanzen
- zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele der Amphibienarten in Norderstedt
- Verbreitungsschwerpunkten, Beeinträchtigungen und Maßnahmen
- zur Bedeutung der Fläche (mögliche Vorkommen, Lebensräume, Aufenthaltsräume, Nahrungsräume) und zur Wirkung des Vorhabens auf potenzielle vorkommende Fledermäuse und Brutvögel
- zur Konfliktanalyse (Artenschutzprüfung, Verbotstatbestände)
- zu Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
- zum Erhalt vorhandener Bäume
- zum Baumschutz
- zum Artenschutz
- zur Vegetation und Biotopstypen
- zu Ausgleichsmaßnahmen
Boden, Fläche und Wasser: Aussagen
- Zur Flächenversiegelung und Innenentwicklung
- zu Grundwasserständen
- zu Bodenkontaminationen
- zum Bodenaustausch
- zu Altstandorten, Bodenkontaminationen und Altlastenverdachtsflächen
- zum Schutz von Grundwasser
- zum Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässer und zur Entwässerung des Grundstücks
- zum Vorhandensein und zur Einschätzung von Altlasten und Altlastenverdachtsfällen und dem Umgang hiermit
- Baugrund
- Hydrogeologie
- Wasserschutz
Luft: Aussagen
- zur Luftqualitätsgüte
- zur lufthygienischen Überwachung
Klima: Aussagen
- zu den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet
- zur Energieversorgung
Landschaft: Aussagen
- zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet
Kultur- und Sachgüter: Aussagen:
- Keine Aussagen
Der Ausschuss hat am 06.06.2024 beschlossen, dass, sollten sich nach der Veröffentlichung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, die Verwaltung beauftragt wird, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen. Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB soll nur zu den ergänzten, bzw. geänderten Teilen des Entwurfes Stellungnahmen abgegeben werden. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass die Auslegung angemessen verkürzt wird.
Die im neuen Entwurf vorgenommenen Änderungen sind ohne Auswirkungen auf die städtebauliche Konzeption oder andere Festsetzungen des Bebauungsplans. Folgende Änderungen sind im neuen Entwurf vorgenommen worden:
- Zuordnung von Festsetzungen zu einem neuen Gliederungspunkt zur überbaubaren Grundstücksfläche der textlichen Festsetzungen
- Änderung einer Festsetzung zu Gebäudehöhen
- Anpassung der Begründung zu den Gebäudehöhen
Zudem wurden die Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen beurteilt.
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen sind ebenfalls veröffentlicht.
Darüber hinaus sind umweltbezogene Informationen in Form des Umweltberichtes zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt veröffentlicht.
Während der Veröffentlichungsfrist sind für alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einzusehen sowie Stellungnahmen hierzu per Mail über stadtplanung-beteiligung@norderstedt.de abzugeben. Zusätzlich können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der o. g. Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“ zu entnehmen, welches mit veröffentlicht ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 345 Norderstedt "Schulzentrum Süd" unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Norderstedt, den 05.09.2024
STADT NORDERSTEDT
- Die Oberbürgermeisterin –
In Vertretung
gez. Dr. Christoph Magazowski
Erster Stadtrat