Bebauungsplan Nr. 344 Norderstedt »Friedrichsgabe Mitte«,
Bekanntmachung der Stadt Norderstedt
Bebauungsplan Nr. 344 Norderstedt „Friedrichsgabe Mitte“,
Gebiet: südlich Quickborner Straße, überwiegend westlich Ulzburger Straße, nördlich Kiefernkamp und Eschenkamp, sowie östlich AKN-Trasse und Wegeverbindung zwischen Distelweg 31 und Erlengang 22
Ergänzter Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Norderstedt hat in seiner Sitzung am 15.01.2026 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 344 Norderstedt „Friedrichsgabe Mitte“ in seinem Geltungsbereich und in seiner Gebietsbezeichnung zu ändern. Dieser ergänzte Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Weiterhin hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in seiner Sitzung am 15.01.2026 den Beschluss gefasst, die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen.
Zu diesem Zweck wird eine öffentliche Informationsveranstaltung durch die Stadt Norderstedt durchgeführt:
Ort: Steertpoggsaal, OGGS Friedrichsgabe, Pestalozzistraße 5
Datum: 12.03.2026
Uhrzeit: 18.30 Uhr Einlass: 18.00 Uhr
Nach der öffentlichen Veranstaltung sind die vorgestellten Pläne in der Zeit vom
13.03.2026 bis 27.04.2026
im Internet unter www.norderstedt.de/bebauungsplan eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen im Rathaus Norderstedt - Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Fachbereich Planung, 2. Stock, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, während der Dienststunden (Mo-Fr 8:30 - 12:00, Mo-Mi 13:00 - 16:00, Do 13:00 - 18:00, sowie nach besonderer Vereinbarung) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten Stellungnahmen hierzu per E-Mail über stadtplanung-beteiligung@norderstedt.de abgeben. Zusätzlich können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der o. g. Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“ zu entnehmen, welches mit veröffentlicht ist.
Norderstedt, den 19.02.2026
STADT NORDERSTEDT
- Die Oberbürgermeisterin -
gez. Katrin Schmieder