Bebauungsplan Nr. 343 Norderstedt "Eckbebauung Ohechaussee/Ochsenzoller Straße", Gebiet: nördl. Ohechaussee, südl. Ochsenzoller Straße, östl. Ahornallee Veröffentlichung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in seiner Sitzung am 18.09.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf des Bebauungsplan Nr. 343 Norderstedt "Eckbebauung Ohechaussee/Ochsenzoller Straße", die textlichen Festsetzungen und die Begründung inkl. Umweltbericht sowie alle weiteren für den Bebauungsplan relevanten Gutachten, Stellungnahmen und diese Bekanntmachung sind in der Zeit
vom 25.09.2025 bis 05.11.2025
im Internet unter www.norderstedt.de/bebauungsplan eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen mit den in Bezug genommenen DIN-Vorschriften im Rathaus Norderstedt, Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Fachbereich Planung, 2. Stock, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, während der Dienststunden (Mo-Fr 08:30 – 12:00, Mo-Mi 13:00 – 16:00, Do 13:00 – 18:00, sowie nach besonderer Vereinbarung) in Zimmer 206 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Umwandlung einer gewerblich genutzten Fläche in Wohnbau- und Mischgebietsflächen.
- Schaffung von 50 % öffentlich gefördertem Wohnraum.
- Sicherung von öffentlichen Verkehrsflächen entlang der Ohechaussee.
- Erhaltung des Baumbestandes entlang der Straßen.
- Schaffung von Baumbestand entlang der Straßen.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar, die in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden und sich auf die folgenden Schutzgüter beziehen:
Mensch: Aussagen
- zur Lärmbelastung durch Umgebungslärm (Schienen-, Flug- und Straßenverkehr) im Stadtgebiet
- zu Grundlagen, um Maßnahmen zur Lärmminderung zu erarbeiten
- zu Maßnahmen zur Lärmminderung (überwiegend an Lärmbrennpunkten)
- zur Lärmaktionsplanung 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm
- zu den Verkehrs- und Gewerbelärmimmissionen für die Nutzungen innerhalb des Plangebietes
- zu Vorschlägen für Schutzmaßnahmen
- zum Verkehrsaufkommen der angrenzenden Hauptverkehrsstraßen
- zur Leistungsfähigkeit der Anbindungspunkt
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Aussagen
- zur Untersuchung der Vorkommen von Tieren und Pflanzen und deren Zusammenfassung
- zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das Stadtgebiet und deren Zusammenfassung
- zur Untersuchung der Vorkommen von Tieren und Pflanzen und deren Zusammenfassung
- zur Untersuchung der Vorkommen von Fledermäusen im Stadtgebiet
- zum Artenschutz: örtliche Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele für das Stadtgebiet
- zu Amphibien: Verbreitungsschwerpunkte, Beeinträchtigungen und schützende Maßnahmen im Stadtgebiet
- zur Bedeutung der Fläche (Biotope, Gehölzbestände, mögliche Vorkommen, Lebensräume, Aufenthaltsräume, Nahrungsräume) und zur Wirkung des Vorhabens auf potenzielle vorkommende Fledermäuse, Haselmaus, Amphibien, Mollusken, Krebsen und Libellen, Eremiten-Käfern, andere Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, Brutvögel
- zur Konfliktanalyse (Artenschutzprüfung, Verbotstatbestände)
- zum Zustand und Erhalt von Bäumen
- zu Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
Boden, Fläche und Wasser: Aussagen
- zur Flächenversiegelung und Innenentwicklung
- zu Grundwasserständen
- zur Beschaffenheit des Baugrunds
- zur Bodenkontamination
- zur Entwässerung des Plangebietes
- Nutzung von Grundwasser
Luft: Aussagen
- zur Luftqualitätsgüte
- zur lufthygienischen Überwachung
Klima: Aussagen
- zu klimaökologischen Funktionszusammenhängen: bioklimatisch belastete Siedlungsräume und kaltluftproduzierende Freiflächen im Stadtgebiet
- zur Energieversorgung
- zu Gebäudestandards
Landschaft: Aussagen
- zu örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das Stadtgebiet und deren Zusammenfassung
Kultur- und Sachgüter: Aussagen:
- Keine Aussagen
Zudem wurden die Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen beurteilt.
Die diesen Informationen zu Grunde liegenden Unterlagen sind ebenfalls veröffentlicht.
Darüber hinaus sind umweltbezogene Informationen in Form des Umweltberichtes zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt veröffentlicht. Dieser stellt die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der Flächennutzungsplanung dar.
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu per Mail über stadtplanung-beteiligung@norderstedt.de abgeben. Zusätzlich können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der o.g. Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“ zu entnehmen, welches mit veröffentlicht ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 343 Norderstedt "Eckbebauung
Ohechaussee/Ochsenzoller Straße" unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Norderstedt, den 19.09.2025
STADT NORDERSTEDT
-Die Oberbürgermeisterin-
In Vertretung
gez. Dr. Christoph Magazowski
Erster Stadtrat