Bebauungsplan Nr. 343 Norderstedt "Eckbebauung Ohechaussee/ Ochsenzoller Straße",
Bekanntmachung der Stadt Norderstedt
Bebauungsplan Nr. 343 Norderstedt "Eckbebauung Ohechaussee/ Ochsenzoller Straße",
Gebiet: nördl. Ohechaussee, südl. Ochsenzoller Straße, östl. Ahornallee
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Norderstedt hat in seiner Sitzung am 05.12.2024 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 343 Norderstedt "Eckbebauung
Ohechaussee/ Ochsenzoller Straße",Gebiet: nördl. Ohechaussee, südl. Ochsenzoller Straße, östl. Ahornallee, aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Umwandlung einer gewerblich genutzten Fläche in Wohnbau- und Mischgebietsflächen
- Schaffung von 50 % öffentlich gefördertem Wohnraum
- Sicherung von öffentlichen Verkehrsflächen entlang der Ohechaussee
- Erhaltung des Baumbestandes entlang der Straßen
- Schaffung von Baumbestand entlang der Straßen
Weiterhin hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in seiner Sitzung am 05.12.2024 den Beschluss gefasst, die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen.
Zu diesem Zweck wird eine öffentliche Informationsveranstaltung durch die Stadt Norderstedt durchgeführt:
Ort: Mensa der Willy-Brandt-Schule, Lütjenmoor 7
Datum: 30.01.2025
Uhrzeit: 18.30 Uhr Einlass: 18.00 Uhr
Nach der öffentlichen Veranstaltung sind die vorgestellten Pläne in der Zeit vom
31.01.2025 bis 03.03.2025
im Internet unter www.norderstedt.de/bebauungsplan eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen im Rathaus Norderstedt - Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Fachbereich Planung, 2. Stock, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, während der Dienststunden (Mo-Fr 8:30 - 12:00, Mo-Mi 13:00 - 16:00, Do 13:00 - 18:00, sowie nach besonderer Vereinbarung) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten Stellungnahmen hierzu per E-Mail an stadtplanung-beteiligung@norderstedt.de abgeben. Zusätzlich können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der o.g. Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“ zu entnehmen, welches mit veröffentlicht ist.
Norderstedt, den 09.01.2025
STADT NORDERSTEDT
- Die Oberbürgermeisterin –
In Vertretung
gez. Dr. Christoph Magazowski
Erster Stadtrat