Bebauungsplan Nr. 337 Norderstedt "westlich Kohfurth, nördlich Stettiner Straße",
BEKANNTMACHUNG DER STADT NORDERSTEDT
Bebauungsplan Nr. 337 Norderstedt "westlich Kohfurth, nördlich
Stettiner Straße",
Gebiet: nördlich Stettiner Straße, östlich Kösliner Weg, südlich und westlich Kohfurth
Ergänzter Aufstellungsbeschluss sowie Veröffentlichung des Entwurfs im Internet gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Norderstedt hat in seiner Sitzung am 05.09.2024 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 337 "westlich Kohfurth, nördlich Stettiner Straße" in seinem Geltungsbereich zu ändern. Dieser ergänzte Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in seiner Sitzung am 05.09.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf des Bebauungsplan Nr. 337 Norderstedt "westlich Kohfurth, nördlich Stettiner Straße", die textlichen Festsetzungen und die Begründung inkl. Umweltbericht sowie alle weiteren für den Bebauungsplan relevanten Gutachten, Stellungnahmen und diese Bekanntmachung sind in der Zeit
vom 23.09.2024 bis 22.10.2024
im Internet unter www.norderstedt.de/bebauungsplan eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen mit den in Bezug genommenen DIN-Vorschriften im Rathaus Norderstedt, Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Fachbereich Planung, 2. Stock, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, während der Dienststunden (Mo-Fr 08:30 – 12:00, Mo-Mi 13:00 – 16:00, Do 13:00 -18:00, sowie nach besonderer Vereinbarung) in Zimmer 206 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Umwandlung von gewerblich genutzten Flächen in Wohnbauflächen in zentraler Lage
- Sicherung von öffentlich gefördertem Wohnraum
- Sicherung von erhaltenswertem Baumbestand
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 154, Teil Ost, Gebiet: Am Knick wird im überplanten Bereich aufgehoben.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar, die in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden und sich auf die folgenden Schutzgüter beziehen:
Mensch: Aussagen
- zur Lärmaktionsplanung 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm
- zur Lärmminderung: Planung und Maßnahmen (überwiegend an Lärmbrennpunkten)
- zur Lärmbelastung durch Umgebungslärm (Schienen-, Flug- und Straßenverkehr) im Stadtgebiet
- zu Grundlagen, um im Lärmaktionsplan entsprechende Lärmminderungsmaßnahmen zu erarbeiten
- zu den Verkehrs- und Gewerbelärmimmissionen für die Nutzungen innerhalb des Plangebietes
- zu Vorschlägen für Schutzmaßnahmen
- zur Richtfunktrasse
Biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen: Aussagen
- zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes flächenhaft für das Stadtgebiet
- zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Artenschutzes flächenhaft für das Stadtgebiet
- Untersuchung der Vorkommen von Tieren und Pflanzen
- zur Bedeutung der Fläche (mögliche Vorkommen, Lebensräume, Aufenthaltsräume, Nahrungsräume) und zur Wirkung des Vorhabens auf potenzielle vorkommende Fledermäuse und Brutvögel
- zur Konfliktanalyse (Artenschutzprüfung, Verbotstatbestände)
- zu Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
- zum Erhalt vorhandener Bäume
Boden, Fläche und Wasser: Aussagen
- Zur Flächenversiegelung und Innenentwicklung
- zu Grundwasserständen
- zu Bodenkontaminationen
- zum Bodenaustausch und Sanierungsmaßnahmen
- zum Schutz von Grundwasser und zur Entwässerung des Grundstücks
- zur Regenwasserrückhaltung
- zum Vorhandensein und zur Einschätzung von Altlasten und Altlastenverdachtsfällen und dem Umgang hiermit
Luft: Aussagen
- zur Luftqualitätsgüte
- zur lufthygienischen Überwachung
Klima: Aussagen
- zu den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet
- zur Energieversorgung
- zur Mobilität und Stärkung des Umweltverbandes
Landschaft: Aussagen
- zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet
Kultur- und Sachgüter: Aussagen:
- -
Zudem wurden die Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen beurteilt.
Die diesen Informationen zu Grunde liegenden Unterlagen sind ebenfalls veröffentlicht.
Darüber hinaus sind umweltbezogene Informationen in Form des Umweltberichtes zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt veröffentlicht. Dieser stellt die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der Flächennutzungsplanung dar.
Während der Veröffentlichungsfrist sind für alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einzusehen sowie Stellungnahmen hierzu per Mail über stadtplanung-beteiligung@norderstedt.de abzugeben. Zusätzlich können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der o. g. Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“ zu entnehmen, welches mit veröffentlicht ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 337 Norderstedt "westlich Kohfurth, nördlich
Stettiner Straße" unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Norderstedt, den 11.09.2024
STADT NORDERSTEDT
-Die Oberbürgermeisterin-
In Vertretung
gez. Dr. Christoph Magazowski
Erster Stadtrat