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Bebauungsplan Nr. 325 Norderstedt »Bebauung zwischen Europaallee und Willy-Brandt-Park",

Bekanntmachung der Stadt Norderstedt

Bebauungsplan Nr. 325 Norderstedt „Bebauung zwischen Europaallee und Willy-Brandt-Park",
Gebiet: Zwischen nördlicher Europaallee und Willy-Brandt-Park, südlich Stichstraße Lütjenmoor

Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Norderstedt hat in seiner Sitzung am 02.10.2025 für den Bebauungsplan Nr. 325 Norderstedt „Bebauung zwischen Europaallee und Willy-Brandt-Park", Gebiet: Zwischen nördlicher Europaallee und Willy-Brandt-Park, südlich Stichstraße Lütjenmoor, den Beschluss gefasst, die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen.

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Sicherung von Wohnraum
  • Sicherung gemischt genutzter Erdgeschosszonen
  • Schaffung neuer Gemeinbedarfsflächen für Polizei und öffentliche Verwaltung

Zu diesem Zweck wird eine öffentliche Informationsveranstaltung durch die Stadt Norderstedt durchgeführt:

Ort:                 Mensa - Willy-Brandt-Schule, Lütjenmoor 7 in 22850 Norderstedt

Datum:           26.11.2025

Uhrzeit:          18.30 Uhr      Einlass:                     18.00 Uhr

Nach der öffentlichen Veranstaltung sind die vorgestellten Pläne in der Zeit vom

27.11.2025 bis 12.11.2026

im Internet unter www.norderstedt.de/bebauungsplan eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Zusätzlich sind die o.g. Unterlagen im Rathaus Norderstedt - Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Fachbereich Planung, 2. Stock, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, während der Dienststunden (Mo-Fr 8:30 - 12:00, Mo-Mi 13:00 - 16:00, Do 13:00 - 18:00, sowie nach besonderer Vereinbarung) für jedermann öffentlich einsehbar.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten Stellungnahmen hierzu per E-Mail an stadtplanung-beteiligung@norderstedt.de abgeben. Zusätzlich können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der o.g. Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“ zu entnehmen, welches mit veröffentlicht ist.

Norderstedt, den 04.11.2025

STADT NORDERSTEDT

- Die Oberbürgermeisterin -

gez. Katrin Schmieder