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Bebauungsplan Nr. 319 Norderstedt "Quartier südlich Moorbektwiete / westlich Ulzburger Straße",

BEKANNTMACHUNG DER STADT NORDERSTEDT

Bebauungsplan Nr. 319 Norderstedt "Quartier südlich Moorbektwiete / westlich Ulzburger Straße",
Gebiet: westlich Ulzburger Straße, östlich und südlich Moorbektwiete

Ergänzter Aufstellungsbeschluss und Veröffentlichung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Norderstedt hat in seiner Sitzung am 03.07.2025 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 319 Norderstedt "Quartier südlich Moorbektwiete / westlich Ulzburger Straße" in seinem Geltungsbereich und in seiner Gebietsbezeichnung zu ändern. Dieser ergänzte Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in seiner Sitzung am 03.07.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 319 Norderstedt "Quartier südlich Moorbektwiete / westlich Ulzburger Straße", die textlichen Festsetzungen und die Begründung inkl. Umweltbericht sowie alle weiteren für den Bebauungsplan relevanten Gutachten, Stellungnahmen und diese Bekanntmachung sind in der Zeit

vom 08.09.2025 bis 10.10.2025

im Internet unter www.norderstedt.de/bebauungsplan eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen mit den in Bezug genommenen DIN-Vorschriften im Rathaus Norderstedt, Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Fachbereich Planung, 2. Stock, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, während der Dienststunden (Mo-Fr 08:30 – 12:00, Mo-Mi 13:00 – 16:00, Do 13:00 – 18:00, sowie nach besonderer Vereinbarung) in Zimmer 206 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Schaffung von Baurechten für Geschosswohnungsbau
  • Schaffung von Baurechten für öffentlich geförderten Wohnungsbau
  • Entwicklung eines Mischgebietes
  • Erhalt und Sicherung des vorhandenen Baumbestandes
  • Vorwiegende Unterbringung des ruhenden Verkehrs in Tiefgaragen

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar, die in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden und sich auf die folgenden Schutzgüter beziehen:

Mensch: Aussagen

  • zur Lärmbelastung durch Umgebungslärm (Schienen-, Flug- und Straßenverkehr) im Stadtgebiet
  • zu Grundlagen, um Maßnahmen zur Lärmminderung zu erarbeiten
  • zu Maßnahmen zur Lärmminderung (überwiegend an Lärmbrennpunkten)
  • zur Lärmaktionsplanung 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm
  • zur Lärmbelastung durch Umgebungslärm (Schienen-, Flug- und Straßenverkehr) im Stadtgebiet
  • zu den Verkehrs- und Gewerbelärmimmissionen für die Nutzungen innerhalb des Plangebietes
  • zu Vorschlägen für Schutzmaßnahmen
  • zur Verschattung und Besonnung der angrenzenden Grundstücke und Gebäude
  • zur Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse
  • zum Lärm auf der öffentlichen Grünfläche
  • zum Baulärm
  • zur Verschattung der bestehenden Gebäude


Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Aussagen

  • zur Untersuchung der Vorkommen von Tieren und Pflanzen und deren Zusammenfassung
  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das Stadtgebiet und deren Zusammenfassung
  • zur Untersuchung der Vorkommen von Tieren und Pflanzen und deren Zusammenfassung
  • zur Untersuchung der Vorkommen von Fledermäusen im Stadtgebiet
  • zum Artenschutz: örtliche Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele für das Stadtgebiet
  • zu Amphibien: Verbreitungsschwerpunkte, Beeinträchtigungen und schützende Maßnahmen im Stadtgebiet
  • zur Bedeutung der Fläche (Biotope, Gehölzbestände, mögliche Vorkommen, Lebensräume, Aufenthaltsräume, Nahrungsräume) und zur Wirkung des Vorhabens auf potenzielle vorkommende Fledermäuse, Haselmaus, Amphibien, Mollusken, Krebsen und Libellen, Eremiten-Käfern, andere Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, Brutvögel
  • zur Konfliktanalyse (Artenschutzprüfung, Verbotstatbestände)
  • zu Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
  • zum Erhalt von Bäumen

 

Fläche, Boden und Wasser: Aussagen

  • zur Flächenversiegelung und Innenentwicklung
  • zu Grundwasserständen
  • zum Bodenaustausch
  • zu Altstandorten, Bodenkontaminationen und Altlastenverdachtsflächen
  • zur Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse
  • zur Bewertung eines Altlastenverdachts
  • zur Trafostation
  • zum Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässern, zur Entwässerung des Grundstücks und zur Versickerung des Niederschlagswassers
  • zum Vorhandensein und zur Einschätzung von Altlasten und Altlastenverdachtsfällen und dem Umgang hiermit
  • zur geothermischen Nutzung


Luft: Aussagen

  • zur Luftqualitätsgüte
  • zur lufthygienischen Überwachung

 

Klima: Aussagen

  • zu den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet


Landschaft: Aussagen

  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet


Kultur- und Sachgüter: Aussagen:

  • keine Aussagen

Zudem wurden die Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen beurteilt.

Die diesen Informationen zu Grunde liegenden Unterlagen sind ebenfalls veröffentlicht.

Darüber hinaus sind umweltbezogene Informationen in Form des Umweltberichtes zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt veröffentlicht. Dieser stellt die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der Flächennutzungsplanung dar.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu per Mail über stadtplanung-beteiligung@norderstedt.de abgeben. Weiterhin können auch Stellungnahmen schriftlich oder während der o.g. Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“ zu entnehmen, welches mit veröffentlicht ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 319 Norderstedt "Quartier südlich Moorbektwiete / westlich Ulzburger Straße" unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Norderstedt, den 20.08.2025

STADT NORDERSTEDT

-Die Oberbürgermeisterin-

gez. Katrin Schmieder

03.09.2025