Bebauungsplan Nr. 310 Norderstedt "Erweiterung Gewerbegebiet Harkshörn - Am Industriestammgleis",
BEKANNTMACHUNG DER STADT NORDERSTEDT
Bebauungsplan Nr. 310 Norderstedt "Erweiterung Gewerbegebiet
Harkshörn - Am Industriestammgleis",
Gebiet: nördlich und südlich des Industriestammgleises, westlich Oststraße, östlich Zwickmöhlenmoor
Ergänzter Aufstellungsbeschluss sowie Veröffentlichung des Entwurfs im Internet gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Norderstedt hat in seiner Sitzung am 05.09.2024 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 310 Norderstedt "Erweiterung Gewerbegebiet Harkshörn - Am Industriestammgleis" in seinem Geltungsbereich zu ändern. Dieser ergänzte Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in seiner Sitzung am 05.09.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf des Bebauungsplan Nr. 310 Norderstedt "Erweiterung Gewerbegebiet Harkshörn - Am Industriestammgleis", die textlichen Festsetzungen und die Begründung inkl. Umweltbericht sowie alle weiteren für den Bebauungsplan relevanten Gutachten, Stellungnahmen und diese Bekanntmachung sind in der Zeit
vom 23.09.2024 bis 22.10.2024
im Internet unter www.norderstedt.de/bebauungsplan eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen mit den in Bezug genommenen DIN-Vorschriften im Rathaus Norderstedt, Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Fachbereich Planung, 2. Stock, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, während der Dienststunden (Mo-Fr 08:30 – 12:00, Mo-Mi 13:00 – 16:00, Do 13:00 -18:00, sowie nach besonderer Vereinbarung) in Zimmer 206 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Erweiterung des Gewerbegebietes
- Verlagerung und langfristige Sicherung der vorhandenen Rad- und Fußwegeverbindung
- Sicherung der Grünverbindung entlang des Industriestammgleises
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar, die in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden und sich auf die folgenden Schutzgüter beziehen:
Mensch: Aussagen
- zur Lärmaktionsplanung 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm
- zur Lärmminderung: Planung und Maßnahmen (überwiegend an Lärmbrennpunkten)
- zur Lärmbelastung durch Umgebungslärm (Schienen-, Flug- und Straßenverkehr) im Stadtgebiet
- zu Grundlagen, um im Lärmaktionsplan entsprechende Lärmminderungsmaßnahmen zu erarbeiten
- zu den Verkehrs- und Gewerbelärmimmissionen für die angrenzenden Nutzungen
- zu Vorschlägen für Schutzmaßnahmen
- zu Richtfunktrassen
- zu Lichteinwirkungen entlang der Bahn
- zu Geräuschemissionen der 380-kv-Leitung
Biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen: Aussagen
- zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet
- zur Untersuchung der Vorkommen von Tieren und Pflanzen
- zur Bedeutung der Fläche (Biotope, Gehölzbestände, mögliche Vorkommen, Lebensräume, Aufenthaltsräume, Nahrungsräume) und zur Wirkung des Vorhabens auf potenzielle vorkommende Fledermäuse, Haselmaus, Amphibien, Mollusken, Krebsen und Libellen, Eremiten-Käfern, andere Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, Brutvögel
- zur Konfliktanalyse (Artenschutzprüfung, Verbotstatbestände)
- zu Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
- zu Baumbestand
- zur artenschutzrechtlichen Potenzialabschätzung
- zu gesetzlich geschützten Biotopen
- zum Waldabstand
- zu Gehölzen und Sträuchern entlang der Bahn
- zu möglichen Renaturierungsmaßnahmen der ehemaligen Kiesgrube
- zum Artenschutz
Boden, Fläche und Wasser: Aussagen
- zur Flächenversiegelung und Innenentwicklung
- zu Grundwasserständen
- zur Beschaffenheit und Schadstoffbelastung der Altablagerung und des Grundwassers
- zur hydrologischen Beschaffenheit und zur Beschaffenheit des Baugrunds
- zur Untersuchung des Hotspots Teerlinse
- zu Untersuchungsbedarfen und Maßnahmen
- zu Sicherungsmaßnahmen gegen Deponiegas
- zur Altablagerung
- zum Wasserschutzgebiet und der geothermischen Nutzung des Untergrundes
- zum Bahnübergang und dem Abfluss von Oberflächenwasser und Abwasser
Luft: Aussagen
- zur Luftqualitätsgüte
- zur lufthygienischen Überwachung
Klima: Aussagen
- zu den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet
Landschaft: Aussagen
- zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet
- zur Untersuchung der Vorkommen von Tieren und Pflanzen
Kultur- und Sachgüter: Aussagen:
- zur Wertsteigerung der Grundstücke
Zudem wurden die Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen beurteilt.
Die diesen Informationen zu Grunde liegenden Unterlagen sind ebenfalls veröffentlicht.
Darüber hinaus sind umweltbezogene Informationen in Form des Umweltberichtes zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt veröffentlicht. Dieser stellt die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der Flächennutzungsplanung dar.
Während der Veröffentlichungsfrist sind für alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einzusehen sowie Stellungnahmen hierzu per Mail über stadtplanung-beteiligung@norderstedt.de abzugeben. Zusätzlich können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der o.g. Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“ zu entnehmen, welches mit veröffentlicht ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 310 Norderstedt "Erweiterung Gewerbegebiet Harkshörn - Am Industriestammgleis" unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Norderstedt, den 11.09.2024
STADT NORDERSTEDT
-Die Oberbürgermeisterin-
In Vertretung
gez. Dr. Christoph Magazowski
Erster Stadtrat