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Baumschutzsatzung wird zehn Jahre alt

Ein kleines Jubiläum im Sinne von Naturschutz und Stadtgrün:

Seit annähernd zehn Jahren hat die Stadt Norderstedt eine Baumschutzsatzung. Der Erhalt der Bäume wird angesichts des Klimawandels immer wichtiger.

Generell gilt: Im Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen in Schleswig-Holstein verboten. Wenn Du wissen möchtest, welche Bäume unter welchen Voraussetzungen nach dem 30. September gefällt werden dürfen und wie die Beantragung einer Fäll-Genehmigung funktioniert, schreib eine E-Mail an den Fachbereich Natur und Landschaft (gruenplanung@norderstedt.de).