Baumschutzsatzung wird zehn Jahre alt
Ein kleines Jubiläum im Sinne von Naturschutz und Stadtgrün:
Seit annähernd zehn Jahren hat die Stadt Norderstedt eine Baumschutzsatzung. Der Erhalt der Bäume wird angesichts des Klimawandels immer wichtiger.
Generell gilt: Im Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen in Schleswig-Holstein verboten. Wenn Du wissen möchtest, welche Bäume unter welchen Voraussetzungen nach dem 30. September gefällt werden dürfen und wie die Beantragung einer Fäll-Genehmigung funktioniert, schreib eine E-Mail an den Fachbereich Natur und Landschaft (gruenplanung@norderstedt.de).