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Baumfällgenehmigung in Norderstedt

Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung in der Stadt Norderstedt finden Sie hier.

Sie möchten auf Ihrem Grundstück einen Baum fällen oder Baumbestände roden?

Bäume, Gehölzbestände, Knicks und Wälder unterliegen meistens einem Schutz. Dieser entstammt der Baumschutzsatzung Norderstedt, dem Landesnaturschutzgesetz, dem Landeswaldgesetz, dem Artenschutz oder einer anderen kommunalen Satzung (zum Beispiel Bebauungsplansatzung). Auskunft, welche Bäume inwieweit unter die Schutzbestimmungen fallen und Ausnahmen sowie Befreiungen und können die jeweils zuständigen Stellen erteilen. Diese wird im konkreten Fall von dem Fachbereich Natur und Landschaft der Stadt Norderstedt ermittelt. Stellen Sie dazu bitte einen Baumfällantrag.

Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, dienen der Klimaverbesserung, sind Schattenspender sowie Filter von Staub und Schadstoffen und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen dabei den Lärm. Zum Erhalt der Bäume bedarf es deshalb insbesondere in stark besiedelten Räumen eines besonderen Schutzes.
Die allgemeine gesetzliche Schutzfrist in Schleswig-Holstein beginnt am 01.03. und endet am 30.09., bei Vorkommen von bestimmten Tiergruppen gibt es spezielle Schutzfristen (insbesondere Fledermäuse, Amphibien).