Brandverhüttungsschau
Die Brandverhütungsschau nach § 23 (1) Brandschutzgesetz (BrSchG) ist Teil des vorbeugenden Brandschutzes und dient der Bewertung baulicher Anlagen, ob diese so beschaffen sind, dass:
- der Entstehung von Feuer und Rauch (Brand- und Explosionsgefahren) vorgebeugt wird,
- die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindert wird,
- bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren möglich ist,
- bei einem Brand wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Die Brandverhütungsschau wird durchgeführt in baulichen Anlagen im Sinne der Landesbauordnung , die in besonderem Maße brand- und explosionsgefährdet sind, bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Personen gefährdet werden kann oder die in das Denkmalbuch eingetragen sind, wenn das Landesamt für Denkmalpflege eine Brandverhütungsschau als erforderlich bezeichnet hat.