Merkblatt über die erforderlichen Antragsunterlagen bezüglich einer Abgeschlossenheitsbescheinigung (Teilung gem. Wohnungseigentumsgesetz)
1) schriftlicher, formloser Antrag (gerne mit Angabe einer Telefonnummer)
- Antragsberechtigt ist der Eigentümer, der Erbbauberechtigte und jede andere Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht (z. B. Erwerber)
2) Lageplan mit Darstellung der Gebäude auf dem Grundstück (mindestens 2-fach)
- Stellplätze an denen Sondereigentum begründet werden soll, müssen durch Maßangaben bestimmt sein (§ 3 Abs. 3 Alt. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes). Die Maßangaben müssen es ermöglichen die Größe und Lage der zum Sondereigentum gehörenden Fläche ausgehend von den Grenzen des Grundstücks oder eines Gebäudes zu bestimmen. Sofern Stellplätze lediglich in der privatrechtlichen Teilungserklärung einzelnen Wohneinheiten zugeordnet werden (Sondernutzungsrechte), muss die Bezeichnung T1, T2 usw., oder G1, G2 usw. genutzt werden.
- Außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks auf die sich das Sondereigentum erstrecken soll, müssen durch Maßangaben bestimmt sein (§ 3 Abs. 3 Alt. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes). Die Maßangaben müssen es ermöglichen die Größe und Lage der zum Sondereigentum gehörenden Fläche ausgehend von den Grenzen des Grundstücks oder eines Gebäudes zu bestimmen. Sofern Stellplätze lediglich in der privatrechtlichen Teilungserklärung einzelnen Wohneinheiten zugeordnet werden (Sondernutzungsrechte), muss eine abweichende Bezeichnung z. B. A, B, C usw. verwendet werden.
3) Bauzeichnung aller Gebäude auf dem Grundstück (mindestens 2-fach und nicht größer als DIN-A3)
- alle Außenansichten - alle Schnitte und Grundrisse, auch von Keller, Garagen und sonstigen Nebengebäuden, Spitzboden (selbst wenn dieser nicht ausgebaut bzw. erreichbar ist. Dies gilt auch dann, wenn dieser nur für die Tragelementen der Dachkonstruktion genutzt wird)
- die Nutzung der Räume muss in der Zeichnung angegeben werden - alle Räume und Stellplätze der Einheiten 1, 2...entsprechend der Zugehörigkeit mit 1,2... nummeriert (auch in den Schnitten und Außenansichten, z. B. im Fenster), gemeinsame Räume werden nicht nummeriert
- Angaben über die Lage der Hausanschlüsse und der Heizung(en)
Diese Unterlagen richten Sie bitte an:
Bauaufsicht
- Raum: 243
- Telefon: 040 - 535 95 289
- Fax: 040 - 535 31 - 383
- E-Mail: bauaufsicht@norderstedt.de
- Kennung: 622