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Anforderungen an den Wohnraum

Es wird nur baurechtlich genehmigter Wohnraum gefördert, der privat genutzt wird. Bauten, die nach dem 04.06.1976 in der ehemaligen Lärmschutzzone 1 oder 2 entstanden sind und Anforderungen bezüglich des Bauschalldämmmaßes zu erfüllen hatten, werden nicht gefördert. Bauten, die nach Festsetzung des Lärmschutzbereichs am 22.02.2012 erbaut wurden, sowie An-, Um- und Ausbauten haben ebenfalls Anforderungen an das Bauschalldämmmaß zu erfüllen und werden nicht gefördert.