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An die untere Wasserbehörde, die örtliche Ordnungsbehörde, an die nächste Polizeidienststelle (Notruf 110) oder die Feuerwehr (Notruf 112).

Untere Wasserbehörden sind die Landrätinnen oder Landräte der Kreise und (Ober-)Bür-germeisterinnen oder (Ober-)Bürgermeister der kreisfreien Städte.