Spezielle Hinweise für Norderstedt
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Das Baugesetzbuch ( BauGB ) ist die wesentliche Grundlage für diese Planungsarbeit. Die Bauleitpläne sollen - so das Gesetz - eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Flächennutzungsplan - vorbereitender Bauleitplan
Bebauungsplan - verbindlicher Bauleitplan
Bebauungspläne können, sofern ein Planungserfodernis besteht, ganz oder in Teilbereichen geändert oder ergänzt werden.
Für das Norderstedter Stadtgebiet existieren derzeit ca. 300 rechtswirksame Bebauungspläne inklusive der rechtswirksamen Änderungen. Sie stammen zum Teil auch noch aus der Zeit vor der Stadtgründung Norderstedts im Jahr 1970 und wurden von den ehemaligen Ursprungsgemeinden Garstedt, Harksheide, Glashütte oder Friedrichsgabe aufgestellt. Der Inhalt eines Bebauungsplanes ( die sogenannten Festsetzungen ) wird in einem Teil A - Planzeichnung - und in einem Teil B - Text - dargestellt. Als Plangrundlage dient die Katasterkarte mit der Darstellung wichtiger topographischer Elemente. Die Planzeichnung wird im allgemeinen im Maßstab 1 : 1000 gehalten, d.h. 1 mm im Bebauungsplan entspricht 1 m in der Natur. Zu jedem Bebauungsplan gehört ferner eine Begründung, in der die Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes dargelegt werden. Im Baugesetzbuch ist ferner der Verfahrensablauf für Bebauungspläne geregelt. U.a. ist dort vorgeschrieben, daß Bauleitpläne aufzustellen sind, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Das bedeutet, daß Bebauungspläne nicht ohne Anlaß aufgestellt werden sollen, sondern nur dann, wenn aus der zeitlichen oder räumlichen Situation heraus ein solcher Plan benötigt wird, um die Entwicklung eines Teiles der Stadt vorzubereiten oder zu lenken.Soll ein neuer Bauleitplan aufgestellt werden, so ist hierfür ein Beschluss der politischen Gremien der Stadt Norderstedt erforderlich. Wichtige Schritte im Verfahrensablauf sind neben den Beratungen und Beschlüssen der politischen Gremien die Beteiligung der Bürger, der Fachdienststellen der Verwaltung und der sogenannten Träger öffentlicher Belange ( z.B.: Versorgungsunternehmen, Verkehrsbetriebe, Post, Handels- und Handwerkskammern, Nachbargemeinden etc.).
weitere Informationen
Im Verfahren befindliche Bauleitpläne
Häufig gestellte Fragen
19.01.2011