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ABLAUF - Welche Schritte durchläuft mein Bewerbung?

Sobald Ihre Bewerbung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
Sollte es vorkommen, dass Sie keine Nachricht bekommen, kontaktieren Sie uns gern.

Nach Ende der Bewerbungsfrist prüft zunächst unser Recruitingbereich die Unterlagen aller Bewerber*innen. Sollte etwas fehlen, werden wir uns bei Ihnen melden und die entsprechenden Unterlagen nachfordern.

Die Vorprüfung erfolgt gemäß den Voraussetzungen des Anforderungsprofils in der Stellenanzeige. Dies heißt z.B., dass wenn ein bestimmter Ausbildungs- und Studienabschluss und etwaige Zusatzqualifikationen gefordert werden, die Auswahl strikt nach diesen Kriterien erfolgt.

Sollten alle Voraussetzungen erfüllt sein, wird Ihre Bewerbung an die zuständige Führungskraft des Arbeitsbereiches weitergeleitet. Dort erfolgt eine weitere Selektierung anhand von z.B. beruflichen Erfahrungen, Arbeitszeugnissen und Beurteilungen.

Danach werden die bestgeeigneten Bewerber*innen zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Je nach Verfahren können auch Bewerber*innen nachrücken.

Im Vorstellungsgespräch erhalten Sie die Möglichkeit uns persönlich zu überzeugen. Dabei können, je nach Anforderungsprofil der Stelle, Präsentationen, Rollenspiele, Postkorbübungen, strukturierte Interviews o.Ä. auf Sie zukommen.

Am Ende aller Vorstellungsgespräche erfolgt eine abschließende Bewertung aller Bewerber*innen durch ein Gremium aus Führungskräften und Vertreter*innen des Personalbereiches. Zudem werden die Gleichstellungsbeauftragte, die Schwerbehindertenvertretung und der Personalrat zu den Gesprächen eingeladen.

Nachdem alle Schritte durchlaufen wurden, erhalten Sie zeitnah eine Information, ob wir uns für Sie entschieden haben.
Dies kann in Ausnahmefällen, aufgrund der Einhaltung von Beteiligungsrechten, bis zu zwei Wochen dauern.

Warum haben wir so ein streng reglementiertes Verfahren, werden Sie sich nun sicher fragen.
Neben tarifvertraglichen und beamtenrechtlichen Grundlagen, müssen wir als Arbeitgeberin im öffentlichen Dienst weitgehende Beteiligungsrechte und den Grundsatz der Bestenauslese nach Art. 33 GG einhalten.