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9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Norderstedt (FNP 2020)

BEKANNTMACHUNG DER STADT NORDERSTEDT

9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Norderstedt (FNP
2020) "Erweiterung Gewerbegebiet Harkshörn - Am Industriestammgleis",
Gebiet: nördlich Gewerbegebiet Harkshörn, östlich Zwickmöhlenmoor, südlich Industriestammgleis

Geänderter Aufstellungsbeschluss sowie öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Norderstedt hat in seiner Sitzung am 16.05.2024 beschlossen, den Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Norderstedt (FNP 2020) "Erweiterung Gewerbegebiet Harkshörn - Am Industriestammgleis" in seinen Planungszielen und in seinem Geltungsbereich zu ändern. Dieser geänderte Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in seiner Sitzung am 16.05.2024 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Norderstedt (FNP 2020) "Erweiterung Gewerbegebiet Harkshörn - Am Industriestammgleis" und die Begründung inkl. Umweltbericht sowie die für den Planentwurf relevanten Gutachten, wesentliche Stellungnahmen und diese Bekanntmachung liegen in der Zeit

vom 17.06.2024 bis 17.07.2024

im Rathaus Norderstedt, Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Fachbereich Planung, 2. Stock, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, während der Dienststunden (Mo-Fr 08:30 – 12:00, Mo-Mi 13:00 – 16:00, Do 13:00 -18:00, sowie nach besonderer Vereinbarung) in Zimmer 206 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Für das Plangebiet wird das folgende, geänderte Planungsziel angestrebt:

  • Erweiterung der gewerblichen Bauflächen bis zum Industriestammgleis

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar, die in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden und sich auf die folgenden Schutzgüter beziehen:

Mensch: Aussagen

  • zur Lärmaktionsplanung 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm
  • zur Lärmbelastung durch Umgebungslärm (Schienen-, Flug- und Straßenverkehr) im Stadtgebiet
  • zu Grundlagen, um im Lärmaktionsplan entsprechende Lärmminderungsmaßnahmen zu erarbeiten
  • zur Lärmminderungsplanung
  • zu Lärmminderungsmaßnahmen (überwiegend an Lärmbrennpunkten)

Biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen: Aussagen

  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet
  • zur Bedeutung der Fläche (mögliche Vorkommen, Lebensräume, Aufenthaltsräume, Nahrungsräume) und zur Wirkung des Vorhabens auf potenzielle vorkommende Fledermäuse und Brutvögel
  • zu Zauneidechsen-, Reptilien- und weiteren Amphibienbeständen
  • zum Vorkommen geschützter Arten
  • zum Verhältnis der Planung mit der Landschaftsplanung
  • zum Vorhandensein eines Knicks

Boden, Fläche und Wasser: Aussagen

  • zu Flächenversiegelung und Innenentwicklung
  • zu Grundwasserständen
  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet
  • zu einer Altablagerung
  • zum Ergebnis der Untersuchung des Bodens und des Grundwassers

Luft: Aussagen

  • zur Luftqualitätsgüte
  • zur lufthygienischen Überwachung

Klima: Aussagen

  • zu den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet

Landschaft: Aussagen

  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet

Zudem wurden die Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen beurteilt.

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen mit aus.

Der Planentwurf sowie die Begründung inkl. Umweltbericht, die relevanten Gutachten sowie die wesentlichen vorliegenden Stellungnahmen und diese Bekanntmachung sind zusätzlich im Internet unter www.norderstedt.de/bebauungsplan eingestellt und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen, die relevanten Gutachten und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Weiterhin können auch Stellungnahmen per E-Mail an stadtplanung-beteiligung@norderstedt.de abgegeben werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“ zu entnehmen, welches mit veröffentlicht ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Norderstedt (FNP 2020) "Erweiterung Gewerbegebiet Harkshörn - Am Industriestammgleis" unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Norderstedt, den 29.05.2024

STADT NORDERSTEDT

-Die Oberbürgermeisterin-

Gez.

Katrin Schmieder

05.06.2024