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4. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Norderstedt für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 16.12.2025 folgende 4. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 erlassen:

§ 1

Mit dem 4. Nachtragshaushalt werden festgesetzt:


§ 2

Es werden mit dem 4. Nachtragshaushaltsplan festgesetzt:

Im Haushaltsjahr 2025

Norderstedt, den 17.12.2025

Gez. Schmieder

Die vorstehende 4. Nachtragshaushaltssatzung 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Nachtragshaushaltsplan liegt ab 05.01.2026 im Zimmer 351 (Terminvereinbarung unter Tel.-Nr.: 040/ 535 95 337/384) des Rathauses während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Norderstedt, den 17.12.2025

Gez. Schmieder

Katrin Schmieder

Oberbürgermeisterin

17.12.2025