4. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Norderstedt für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 16.12.2025 folgende 4. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 erlassen:
§ 1
Mit dem 4. Nachtragshaushalt werden festgesetzt:
§ 2
Es werden mit dem 4. Nachtragshaushaltsplan festgesetzt:
Im Haushaltsjahr 2025
Norderstedt, den 17.12.2025
Gez. Schmieder
Die vorstehende 4. Nachtragshaushaltssatzung 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Nachtragshaushaltsplan liegt ab 05.01.2026 im Zimmer 351 (Terminvereinbarung unter Tel.-Nr.: 040/ 535 95 337/384) des Rathauses während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Norderstedt, den 17.12.2025
Gez. Schmieder
Katrin Schmieder
Oberbürgermeisterin