3. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Norderstedt
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28. Februar 2003, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 25.07.2025 (GVOBl. 2025 Nr. 121) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für Schleswig-Holstein (KAG) vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. 2005, S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2022 (GVOBl. S. 564) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 16.12.2025 folgende dritte Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Norderstedt erlassen:
§ 1
§ 1 (Graberwerb)
(1) § 1 Absatz A) wird wie folgt gefasst:
Die Gebühr für den Erwerb einer Grabstätte umfasst grabartidentische Leistungen für die Bereitstellung und Unterhaltung der Friedhofsanlage sowie grabartspezifische Leistungen für die Bereitstellung und Unterhaltung besonderer Grabfelder.
(1) § 1 Absatz C) wird wie folgt gefasst:
Für die Verlängerung der Nutzungszeit von Wahlgräbern ist die Gebühr nach A) 1.5 zu entrichten. Diese Gebühren werden im Voraus, zum Zeitpunkt des Eintritts des Verlängerungsfalls, fällig.
§ 2
§ 2 (Beisetzungs- und Bestattungsgebühren)
(1) In § 2 wird die Tabelle wie folgt ersetzt:
§ 3
§ 3 (Ausgrabungen und Umbettungen)
(1) § 3 Absatz 1. wird wie folgt gefasst:
Ausgrabungen von Leichen werden der bzw. dem Nutzungsberechtigten nach Auslagenersatz der beauftragten Firma berechnet. Für die Antragsbearbeitung wird folgende Verwaltungsgebühr erhoben.
Ausgrabungen von Särgen und Urnen 96,00 €
Umbettungen 96,00 €
§ 4
§ 4 (Benutzung der Friedhofseinrichtungen)
(1) § 4 wird wie folgt gefasst:
4.1 Benutzung der Friedhofseinrichtungen 77,00 €
Die Gebühr fällt bei jeder Beisetzung bzw. jedem Bestattungstermin an und beinhaltet die Möglichkeit zur Aussegnung, zur Verabschiedung und zur Nutzung des Kapellenvorraumes.
4.2 Benutzung des Waschraums 133,00 €
4.3 Benutzung des Kühlraums pro Tag 55,00 €
4.4 Benutzung der Kapelle 221,00 €
§ 5
§ 6 (Sonstige Leistungen)
(1) § 6 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
Für die Prüfung und Genehmigung der eingereichten Entwürfe, die erforderlichen Kontrollen sowie das Entfernen von Grabmalen werden folgende Gebühren erhoben:
6.1 Grabmalprüfung
6.1.1 Liegeplatte, Abdeckplatte für Beetflächen 62,00 €
6.1.2 Prüfung Anträge auf Grabumrandung 62,00 €
6.1.3 Grabmal mit Fundament 91,00 €
6.1.4 Nachschrift 62,00 €
6.2 Grabmalprüfung inkl. Abräumen Grabmal (nur Reihengräber)
6.2.1 Liegeplatte 71,00 €
6.2.2 Einfassung 108,00 €
6.2.3 Grabmal 189,00 €
6.3 Sonstige Leistungen
6.3.1 Grabbrief (Änderung, Aktualisierung) 5,00 €
6.3.2 Ausgrabungen Urne (Prüfung und Ausgrabung) 179,00 €
6.3.3 Liegeplatte Kindergrab in Gemeinschaftsanlage 425,00 €
6.3.4 Sterbefall (Grabneuerwerb) 96,00 €
6.3.5 Sterbefall (Grab vorhanden) 81,00 €
6.3.6 Grabneuerwerb (Vorerwerb) 72,00 €
6.3.7 Bearbeiten von Verlängerungsanträgen 21,00 €
6.3.8 Übertragung Grabstätte 20,00 €
6.3.9 Holz-Grabverbau für Beisetzungen im Leichentuch 355,00 €
§ 6
§ 10 Inkrafttreten
Diese Nachtragssatzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Norderstedt, den 17.12.2025
Stadt Norderstedt
gez.
Katrin Schmieder
Oberbürgermeisterin