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2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Norderstedt für das Haushaltsjahr 2025

2. Nachtragshaushaltssatzung

der Stadt Norderstedt für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 24.06.2025 folgende 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 erlassen:

§ 2

Es werden mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan im Haushaltsjahr 2025 festgesetzt:

  Von bisher auf
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite

20.000.000 EUR

40.000.000 EUR

Norderstedt, den 25.06.2025

gez. Schmieder

Katrin Schmieder

Oberbürgermeisterin

Die vorstehende 2. Nachtragshaushaltssatzung 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Nachtragshaushaltssatzung liegt ab dem 30.06.2025 im Zimmer 351 (Terminvereinbarung unter Tel. Nr:.040 53595 -337/-384) des Rathauses während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Norderstedt, den 25.06.2025

gez. Schmieder

Katrin Schmieder

Oberbürgermeisterin

26.06.2025