2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Norderstedt für das Haushaltsjahr 2025
2. Nachtragshaushaltssatzung
der Stadt Norderstedt für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 24.06.2025 folgende 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 erlassen:
§ 2
Es werden mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan im Haushaltsjahr 2025 festgesetzt:
| Von bisher | auf | ||
| 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite |
|
40.000.000 EUR |
Norderstedt, den 25.06.2025
gez. Schmieder
Katrin Schmieder
Oberbürgermeisterin
Die vorstehende 2. Nachtragshaushaltssatzung 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Nachtragshaushaltssatzung liegt ab dem 30.06.2025 im Zimmer 351 (Terminvereinbarung unter Tel. Nr:.040 53595 -337/-384) des Rathauses während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Norderstedt, den 25.06.2025
gez. Schmieder
Katrin Schmieder
Oberbürgermeisterin