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18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020), "Westlich Robert-Schumann-Straße / östlich Ohechaussee",

BEKANNTMACHUNG DER STADT NORDERSTEDT

18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020), "Westlich Robert-Schumann-Straße / östlich Ohechaussee",
Gebiet: südl. Wohngebiet Aspelohe, westl. Robert-Schumann-Straße, nördl. Gewerbegebiet In de Tarpen, östl. Ohechaussee, Flurstück 159/26, Flur 16, Gemarkung Garstedt

Veröffentlichung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in seiner Sitzung am 06.11.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020), "Westlich Robert-Schumann-Straße / östlich Ohechaussee" und deren Begründung inkl. Umweltbericht sowie alle relevanten Stellungnahmen und diese Bekanntmachung sind in der Zeit

vom 18.11.2025 bis 18.12.2025

im Internet unter www.norderstedt.de/bebauungsplan eingestellt und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen im Rathaus Norderstedt, Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Fachbereich Planung, 2. Stock, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, während der Dienststunden (Mo-Fr 08:30 - 12:00, Mo-Mi 13:00 - 16:00, Do 13:00 -18:00, sowie nach besonderer Vereinbarung) in Zimmer 206 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Darstellung als Wohnbaufläche
  • Darstellung als Grünfläche mit Zweckbestimmung "Parkanlage"

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar, die in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden und sich auf die folgenden Schutzgüter beziehen:

Mensch: Aussagen

  • zur Lärmbelastung durch Umgebungslärm (Schienen-, Flug- und Straßenverkehr) im Stadtgebiet
  • zu Grundlagen, um Maßnahmen zur Lärmminderung zu erarbeiten
  • zu Maßnahmen zur Lärmminderung (überwiegend an Lärmbrennpunkten)
  • zur Lärmaktionsplanung 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm


Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Aussagen

  • zur Untersuchung der Vorkommen von Tieren und Pflanzen und deren Zusammenfassung
  • zu örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das Stadtgebiet und deren Zusammenfassung
  • zur Untersuchung der Vorkommen von Fledermäusen
  • zum Artenschutz: örtliche Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele für das Stadtgebiet
  • zu Amphibien: Verbreitungsschwerpunkte, Beeinträchtigungen und schützende Maßnahmen im Stadtgebiet
  • Waldfläche und Waldabstand

Fläche, Boden und Wasser: Aussagen

  • zur Flächenversiegelung und Innenentwicklung
  • zu Grundwasserständen
  • zur Niederschlagswasserbeseitigung
  • zur Notwendigkeit Entwässerungskonzept


Luft: Aussagen

  • zur Luftqualitätsgüte
  • zur lufthygienischen Überwachung

 

Klima: Aussagen

  • zu den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet

Landschaft: Aussagen

  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet und deren Zusammenfassung

Kultur- und Sachgüter: Aussagen

  • zu archäologischen Kulturdenkmalen

Zudem wurden die Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen beurteilt.

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen sind ebenfalls veröffentlicht.

Darüber hinaus sind umweltbezogene Informationen in Form des Umweltberichtes zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt veröffentlicht. Dieser stellt die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der Flächennutzungsplanung dar.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die o.g. Unterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu per E-Mail an stadtplanung-beteiligung@norderstedt.de abgeben. Weiterhin können auch Stellungnahmen schriftlich oder während der o.g. Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“ zu entnehmen, welches mit veröffentlicht ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020), "Westlich Robert-Schumann-Straße / östlich Ohechaussee" unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Norderstedt, den 11.11.2025

STADT NORDERSTEDT

-Die Oberbürgermeisterin-

gez. Katrin Schmieder

17.11.2025