15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020) "zwischen Berliner Allee, Schumanstraße und Adenauerplatz",
Bekanntmachung der Stadt Norderstedt
15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020) "zwischen Berliner Allee, Schumanstraße und Adenauerplatz",
Gebiet: östlich Berliner Allee / nördlich Schumanstraße / westlich Adenauerplatz - Linie U1 / südlich der Wohnbebauung Kohfurth 4 - 6a
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) und
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat in seiner Sitzung am 02.05.2019 beschlossen, die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt
(FNP 2020) "zwischen Berliner Allee, Schumanstraße und Adenauerplatz",
Gebiet: östlich Berliner Allee / nördlich Schumanstraße / westlich Adenauerplatz - Linie U1 / südlich der Wohnbebauung Kohfurth 4 - 6a, aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Für das Plangebiet wird folgendes Planungsziel angestrebt:
- Darstellung von Wohnbauflächen anstelle von gemischten Bauflächen.
Weiterhin hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in seiner Sitzung am 04.12.2025 den Beschluss gefasst, die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen.
Zu diesem Zweck wird eine öffentliche Informationsveranstaltung durch die Stadt Norderstedt durchgeführt:
Ort: Mensa - Willy-Brandt-Schule, Lütjenmoor 7 in 22850 Norderstedt
Datum: 11.02.2026
Uhrzeit: 18.30 Uhr Einlass: 18.00 Uhr
Nach der öffentlichen Veranstaltung sind die vorgestellten Pläne in der Zeit vom
12.02.2026 bis 16.03.2026
im Internet unter www.norderstedt.de/bebauungsplan eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen im Rathaus Norderstedt - Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Fachbereich Planung, 2. Stock, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, während der Dienststunden (Mo-Fr 8:30 - 12:00, Mo-Mi 13:00 - 16:00, Do 13:00 - 18:00, sowie nach besonderer Vereinbarung) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten Stellungnahmen hierzu per E-Mail über stadtplanung-beteiligung@norderstedt.de
abgeben. Zusätzlich können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der o. g. Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“ zu entnehmen, welches mit veröffentlicht ist.
Norderstedt, den 21.01.2026
STADT NORDERSTEDT
- Die Oberbürgermeisterin -
gez. Katrin Schmieder