1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Norderstedt für das Haushaltsjahr 2024/2025
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 17.12.2024 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025 erlassen:
§1
Mit dem 1. Nachtragshaushalt werden
§2
Es werden mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan festgesetzt:
§3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt geändert:
Norderstedt, den 18.12.2024
Gez. Schmieder
Katrin Schmieder
Oberbürgermeisterin
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024/2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Nachtragshaushaltsplan liegt ab dem 02.01.2025 im Zimmer 351 (Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 535 95 337/384) des Rathauses während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Norderstedt, den 18.12.2024
Gez. Schmieder
Katrin Schmieder
Oberbürgermeisterin