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1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Norderstedt für das Haushaltsjahr 2024/2025

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 17.12.2024 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025 erlassen:

§1

Mit dem 1. Nachtragshaushalt werden


§2

Es werden mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan festgesetzt:


§3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt geändert:

Norderstedt, den 18.12.2024

Gez. Schmieder

Katrin Schmieder
Oberbürgermeisterin

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024/2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Nachtragshaushaltsplan liegt ab dem 02.01.2025 im Zimmer 351 (Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 535 95 337/384) des Rathauses während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Norderstedt, den 18.12.2024

Gez. Schmieder

Katrin Schmieder
Oberbürgermeisterin 

 

18.12.2024