Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Landesverordnung über die geplante Erweiterung und Neufassung des Naturschutzgebietes »Wittmoor«
Die oberste Naturschutzbehörde des Landes Schleswig-Holstein hat den
Entwurf der Landesverordnung über die geplante Erweiterung und Neufassung des Naturschutzgebietes „Wittmoor“, Kreis Segeberg & Kreis Stormarn
gefasst.
Der Entwurf der Landesverordnung mit den Übersichtskarten und den dazugehörigen Abgrenzungskarten sowie der Anlage 3 kann in der Zeit
vom 23.09.2026 bis 23.10.2026
in dem Amt Itzstedt sowie in der Stadt Norderstedt während der Dienststunden eingesehen werden.
Jeder, dessen Belange durch die Landesverordnung berührt werden, kann in
- dem Amt Itzstedt sowie in der Stadt Norderstedt,
- den unteren Naturschutzbehörden des Kreises Segeberg und Stormarn,
- dem Landesamt für Umwelt, Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek,
vom 1. Tag der Auslegung an bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist eine Stellungnahme schriftlich oder zur Niederschrift abgeben. Die Stellungnahme sollte zusätzlich an folgende Mailadresse gesandt werden: wittmoor@lfu.landsh.de.
Flächen und Objekte dürfen in dem geplanten Naturschutzgebiet gemäß § 12a Abs. 2 LNatSchG von der Bekanntmachung der Auslegung an bis zum Inkrafttreten der Verordnung, längstens jedoch 3 Jahre lang, nur verändert werden, soweit dies den Schutzzweck der beabsichtigten Verordnung nicht gefährdet. Hiervon unberührt bleibt die im Zeitpunkt der Bekanntmachung ausgeübte rechtmäßige Bodennutzung.
Das Landesamt für Umwelt als obere Naturschutzbehörde prüft die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen und teilt den Betroffenen das Ergebnis der Prüfung schriftlich mit oder führt ein Abschlussgespräch durch.
Die Landesverordnung über das Naturschutzgebiet tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein in Kraft tritt.
Etwaige Entschädigungsansprüche gem. § 54 LNatSchG aufgrund von Verboten oder Beschränkungen von zulässigen Handlungen nach dieser Verordnung können bereits jetzt geltend gemacht werden.
Der Entwurf und die dazugehörigen Anlagen sind auch im Internet unter folgendem Link einsehbar:
Landesportal BOB SH Landesplanung: https://bolapla-sh.de/plan/nsg-erweiterung-wittmoor
Stellungnahmen können ebenfalls darüber abgegeben werden. Für eine Rückmeldung ist die Angabe einer Postanschrift oder E-Mail Adresse notwendig.
Die Planunterlagen liegen während der Dauer der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Norderstedt, Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Fachbereich Planung, 2. Stock, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, während der Dienststunden (Mo-Fr 08:30 – 12:00, Mo-Mi 13:00 – 16:00, Do 13:00 – 18:00, sowie nach besonderer Vereinbarung) in Zimmer 206 zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Norderstedt, den 14.09.2026
STADT NORDERSTEDT
-Die Oberbürgermeisterin-
gez. Katrin Schmieder