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Sozialpass

Es gibt an vielen Stellen Ermäßigungen für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen zum Lebensunterhalt wie Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Sozialhilfe oder andere Sozialleistungen, die von der Höhe her ähnlich sind. Als Nachweis der Anspruchsberechtigung müsste beim jeweiligen Anbieter der Vergünstigung immer der Leistungsbescheid (z. B. vom Jobcenter) vorgezeigt werden.

Der Sozialausschuss der Stadt Norderstedt hat aus diesem Grund 2009 die Einführung des Norderstedter Sozialpasses beschlossen. Der Sozialpass dient dem vereinfachten Nachweis der Anspruchsberechtigung auf Vergünstigungen und Ermäßigungen und kann unter Vorlage des jeweiligen Leistungsbescheides und eines Fotos in der Anmeldung des Sozialamtes beantragt werden.

Ausführliche Informationen finden Sie im Merkblatt zum Sozialpass.

Ansprechpartner Sozialamt

Frau Bach

Fachbereich Sozialhilfe

  • Raum: 021
  • Telefon: 040 - 535 95 421
  • Hinweis: Anmeldung, Termine, Rundfunkgebühren, Sozialpass, Mietpreisübersicht
  • E-Mail: sozialamt@norderstedt.de
  • Kennung: 501