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Datum: 17.04.2024

11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020)

BEKANNTMACHUNG DER STADT NORDERSTEDT

11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020)

"Westlich Oadby-and-Wigston-Straße",
Gebiet: Südlich Forst Rantzau, östlich Rantzauer Forstweg, nördlich Müllberg, westlich Oadby-and-Wigston-Straße

Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in seiner Sitzung am 21.03.2024 gebilligte und zur erneuten Veröffentlichung und öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020) "Westlich Oadby-and-Wigston-Straße", Gebiet:Südlich Forst Rantzau, östlich Rantzauer Forstweg, nördlich Müllberg, westlich Oadby-and-Wigston-Straße und dessen Begründung inkl. Umweltbericht sowie alle relevanten Gutachten, Stellungnahmen und diese Bekanntmachung liegen in der Zeit:

vom 29.04.2024 bis 03.06.2024

im Rathaus Norderstedt, Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Fachbereich Planung, 2. Stock, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, während der Dienststunden (Mo-Fr 08:30 – 12:00, Mo-Mi 13:00 – 16:00, Do 13:00 -18:00, sowie nach besonderer Vereinbarung) in Zimmer 206 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Darstellung der Gemeinbedarfsfläche zur Unterbringung von Flüchtlingen
  • Darstellung der Sport- und Spielflächen für Jugendliche und Kinder
  • Darstellung einer Fläche für Versorgungsanlagen
  • Darstellung der Öffentlichen Grünflächen

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar, die in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden und sich auf die folgenden Schutzgüter beziehen sowie bereits eingegangenen Stellungnahmen von Privaten und Trägern öffentlicher Belange mit umweltrelevanten Informationen zu folgenden Schutzgütern:

Mensch: Aussagen

  • zur Lärmaktionsplanung 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm
  • zur Lärmminderung: Planung und Maßnahmen (überwiegend an Lärmbrennpunkten)
  • zur Lärmbelastung durch Umgebungslärm (Schienen-, Flug- und Straßenverkehr) im Stadtgebiet
  • zu Grundlagen, um im Lärmaktionsplan entsprechende Lärmminderungsmaßnahmen zu erarbeiten
  • zu den Verkehrs- und Gewerbelärmimmissionen für die Nutzungen innerhalb des Plangebietes
  • zu Vorschlägen für Schutzmaßnahmen

Biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen: Aussagen

  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes flächenhaft für das Stadtgebiet
  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Artenschutzes flächenhaft für das Stadtgebiet
  • Untersuchung der Vorkommen von Tieren und Pflanzen
  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele der Amphibienarten in Norderstedt
  • Verbreitungsschwerpunkten, Beeinträchtigungen und Maßnahmen
  • zur Bedeutung der Fläche (mögliche Vorkommen, Lebensräume, Aufenthaltsräume, Nahrungsräume) und zur Wirkung des Vorhabens auf potenzielle vorkommende Fledermäuse und Brutvögel
  • zur Konfliktanalyse (Artenschutzprüfung, Verbotstatbestände)
  • zu Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
  • zum Erhalt vorhandener Bäume 
  • Vorkommen Vögel und Amphibien

Boden, Fläche und Wasser: Aussagen

  • zur Flächenversiegelung und Innenentwicklung
  • zu Grundwasserständen
  • zu Bodenkontaminationen
  • zum Bodenaustausch
  • zu Altstandorten, Bodenkontaminationen und Altlastenverdachtsflächen
  • zum Schutz von Grundwasser
  • zum Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässer und zur Entwässerung des Grundstücks
  • zum Vorhandensein und zur Einschätzung von Altlasten und Altlastenverdachtsfällen und dem Umgang hiermit
  • Knickstrukturen

Luft: Aussagen

  • zur Luftqualitätsgüte
  • zur lufthygienischen Überwachung
  • Bodengasuntersuchung

Klima: Aussagen

  • zu den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet
  • zur Energieversorgung


Landschaft: Aussagen

  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet

Kultur- und Sachgüter: Aussagen:

  • keine Aussagen

Zudem wurden die Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen beurteilt.

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen mit aus.

Der Planentwurf sowie die Begründung inkl. Umweltbericht sowie die wesentlichen vorliegenden Stellungnahmen und diese Bekanntmachung sind zusätzlich im Internet unter www.norderstedt.de/bebauungsplan eingestellt und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu per Mail über stadtplanung-beteiligung@norderstedt.de abgegeben werden. Weiterhin können auch Stellungnahmen schriftlich oder während der o.g. Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“ zu entnehmen, welches mit ausliegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt
(FNP 2020)"Westlich Oadby-and-Wigston-Straße" unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Norderstedt, den 10.04.2024

STADT NORDERSTEDT

- Die Oberbürgermeisterin -

gez. Katrin Schmieder