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»An der Haustür« angebotene Überprüfungen von Rohrleitungen an privaten Gebäuden finden nicht im Auftrag der Stadt Norderstedt statt

Montag, 26. Februar 2024

Norderstedt. Die Stadt Norderstedt weist aus aktuellem Anlass darauf hin: Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen, die derzeit den Besitzerinnen und Besitzern von Häusern „an der Haustür“ anbieten, die Rohrleitungen (Abwasser) der Gebäude zu überprüfen, sind nicht im Auftrag der Stadt unterwegs.

Tatsächlich waren beziehungsweise sind eine große Zahl von Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern in Norderstedt aufgerufen, wenn ihre Immobilie sich innerhalb eines Wasserschutzgebietes befindet, die Dichtheit ihrer Abwasserleitungen nachweisen. Dies betrifft die erdverlegten Schmutzwasserleitungen und Schächte auf den jeweiligen Grundstücken. Hintergrund ist das Landeswassergesetz Schleswig-Holstein in Verbindung mit der DIN 1986 Teil 30 und entsprechendem Erlass des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) des Landes Schleswig-Holstein. Zuständige Behörde ist die Untere Wasserbehörde des Kreises Segeberg.

Für die Prüfung ist es notwendig, dass ein zertifiziertes (beispielsweise durch den „Güteschutz Kanalbau“) Unternehmen eine optische Prüfung mittels Kamera-Befahrung durchführt und einen Dichtheitsnachweis ausstellt. Der Nachweis ist mit einer Dokumentation (Untersuchungsprotokolle, Lageplan, Datenträger mit Video, gegebenenfalls Fotos) der durchgeführten Untersuchung zu belegen. Eine Inspektion der Grundstücksentwässerungsanlage ist ohne diese Dokumentation wertlos.

Wenn eine Beschädigung beziehungsweise eine Undichtheit der Abwasserleitungen festgestellt worden ist, muss in Abhängigkeit vom Schadensbild eine Sanierung der betroffenen Leitungen in Auftrag gegeben werden, um Umweltschäden zu vermeiden. Die Stadt empfiehlt privaten Grundstückseigentümerinnen und -Eigentümern hierbei, sich gegebenenfalls bei verschiedenen Fachunternehmen zu informieren und für eine notwendige Reparatur beziehungsweise die „Dichtheitsprüfung“ Vergleichsangebote einzuholen. In jedem Fall ist es nicht ratsam, einen solchen Auftrag spontan im Zuge eines „Haustürgeschäftes“ zu erteilen.

Weitere Infos dazu gibt es im Internet beim Kreis Segeberg unterhttps://www.segeberg.de/abwasser. Dort ist auch eine Karte mit den ausgewiesenen Wasserschutzgebieten zu finden.