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Datum: 04.05.2023

WAHLBEKANNTMACHUNG

WAHLBEKANNTMACHUNG

 

 

  1. Am 14. Mai 2023 findet die Wahl der Gemeindevertretung in der Stadt Norderstedt statt.

 

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

 

Mit der Gemeindewahl ist die Kreiswahl des Kreises Segeberg verbunden.

 

  1. Die Gemeinde bildet 40 allgemeine Wahlbezirke.
    Die Gemeinde gehört bei der Kreiswahl zu den Wahlkreisen 19-25.

 

Nachfolgend ist die Einteilung der allgemeinen Wahlbezirke der Stadt Norderstedt für die Kreiswahl aufgeführt:

                     Wahlkreis

   Wahlbezirke der Stadt Norderstedt

19

011, 012, 121, 122, 131, 132

20

021, 022, 031, 032, 041

21

042, 051, 052, 061, 062

22

071, 072, 081, 082, 171, 172

23

091, 092, 101, 102, 111, 112

24

141, 142, 151, 152, 161, 162

25

181, 182, 191, 192, 201, 202

 

 

  1. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Pass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

 

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Für die Gemeindewahl wird ein weißer, für die Kreiswahl ein rosa Stimmzettel verwendet.

 

Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei der Gemeindewahl eine Stimme, die beliebig

verteilt werden kann.

Bei der Kreiswahl hat jede Wählerin und jeder Wähler ebenfalls eine Stimme.

 

Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einem Kreis gesetztes Kreuz oder anderweitig eindeutig kenntlich macht, für welche Bewerberin oder welchem Bewerber die Stimme gelten soll.

 

Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.

 

  1. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

 

  1. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist,

 

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Gemeinde oder

b) durch Briefwahl

 

teilnehmen.

 

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindewahlleiterin der Stadt Norderstedt, Wahlamt, Rathausallee 50, Galerie, 22846 Norderstedt die amtlichen Stimmzettel für die Gemeindewahl und die Kreiswahl, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die Gemeindewahlleiterin absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der Gemeindewahlleiterin abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.

 

  1. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).

 

Norderstedt, den 04. Mai 2023

 

 

Stadt Norderstedt

Die Gemeindewahlleiterin

 

            Gez.

Elke Christina Roeder