Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 334 Norderstedt "zwischen Berliner Allee und der U-Bahnlinie U1"
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 334 Norderstedt "zwischen Berliner Allee und
der U-Bahnlinie U1",
Gebiet: Flurstücke 90/75, 90/77, 90/79, 85/24, Flur 15 der Gemarkung Garstedt und ein Abschnitt Berliner Allee
Öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in seiner Sitzung am 19.05.2022 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 334 Norderstedt "zwischen Berliner Allee und der U-Bahnlinie U1", Gebiet:Flurstücke 90/75, 90/77, 90/79, 85/24, Flur 15 der Gemarkung Garstedt und ein Abschnitt Berliner Allee und dessen Begründung, der Entwurf des Durchführungsvertrages, der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie auch ggf. in den textlichen Festsetzungen in Bezug genommene DIN-Vorschriften liegen in der Zeit
vom 25.07.2022 bis 05.09.2022
im Rathaus Norderstedt, Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Fachbereich Planung, II. Stock, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Dienststunden sind auch Zeiten außerhalb der Öffnungszeiten während deren im Fachbereich Planung ebenfalls ein Ansprechpartner für sachkundige Auskünfte zur Verfügung steht.
Aufgrund der aktuellen, besonderen Situation durch die Ausbreitung des Coronavirus
SARS CoV-2 und der aus diesem Grund angeordneten beschränkten Öffnung des
Rathauses, ist eine Einsichtnahme der Unterlagen nur nach telefonischer
Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 040 / 535 95 — 285 im Rathaus der Stadt Norderstedt möglich.
Der Planentwurf, die textlichen Festsetzungen, der Entwurf des Durchführungsvertrages, der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Begründung sind zusätzlich im Internet unter www.norderstedt.de/bebauungsplaneingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Weiterhin können auch Stellungnahmen per E-Mail an stadtplanung@norderstedt.de abgegeben werden, wenn diese eine eindeutige Identifizierung des Absenders ermöglichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 334 Norderstedt "zwischen Berliner Allee und der U-Bahnlinie U1" unberücksichtigt bleiben können.
Der Bebauungsplan wird nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, daher wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
-Sicherung von Einzelhandelsflächen
-Sicherung von Flächen für den Geschosswohnungsbau
-Sicherung von öffentlich gefördertem Wohnraum
-Sicherung eines Abschnitts der Berliner Allee
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Norderstedt, den 07.07.2022
STADT NORDERSTEDT
- Die Oberbürgermeisterin -
gez. Elke Christina Roeder