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Datum: 05.01.2024

Festsetzung der Grundsteuer in der Stadt Norderstedt für das Kalenderjahr 2024

Öffentliche Bekanntmachung

Festsetzung der Grundsteuer in der Stadt Norderstedt für das Kalenderjahr 2024

Die Hebesätze bei der Grundsteuer A (300 v. H.) und B (410 v. H.) bleiben gegenüber dem Kalenderjahr 2023 unverändert. Die generelle Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2024 ist damit nicht erforderlich. Für die Grundstücke, deren Grundsteuermessbetrag seit der letzten Bescheid Erteilung in gleicher Höhe fortbesteht, wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in der zuletzt veranlagten Höhe gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (Bundesgesetzblatt I 1973, Seite 965) durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.

Die Grundsteuer 2024 wird wie folgt fällig:

a)    gemäß § 28 Abs. 1 GrStG zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November des Jahres 2024 oder

b)    wenn von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 GrStG (Entrichtung in einem Jahresbetrag) Gebrauch gemacht worden ist, am 1. Juli 2024.

Sollten bis zu dieser Bekanntmachung bereits Grundsteuerbescheide für 2024 in Einzelfällen erteilt worden sein, so sind die in diesen Bescheiden ausgewiesenen Beträge zu entrichten. Bei Neufestsetzung der Grundsteuermessbeträge ergehen Grundsteueränderungsbescheide zum gegebenen Zeitpunkt. Gemäß § 27 Abs. 3 Satz 2 GrStG treten für die Steuerschuldner mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Norderstedt, Die Oberbürgermeisterin, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt einzulegen.

Norderstedt, den 04.01.2024

                                                                                   Stadt Norderstedt

                                                                                   Die Oberbürgermeisterin