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Datum: 27.03.2024

Bebauungsplan Nr. 352 Norderstedt "Zwischen Altem Buckhörner Moor und Pappelstieg",

Bekanntmachung der Stadt Norderstedt

Bebauungsplan Nr. 352 Norderstedt "Zwischen Altem Buckhörner Moor und Pappelstieg",
Gebiet: Südlich Heidbergstraße, westlich Pappelstieg, nördlich Buchenweg, östlich Altes Buckhörner Moor

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Norderstedt hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 352 Norderstedt "Zwischen Altem Buckhörner Moor und Pappelstieg", Gebiet: Südlich Heidbergstraße, westlich Pappelstieg, nördlich Buchenweg, östlich Altes Buckhörner Moor, aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Sicherung der Wohnnutzung
  • Erhaltung der vorhandenen städtebaulichen Struktur (einzeilige Bebauung)
  • Nachverdichtung durch eine einzeilige Bebauung mit maximal 20 m langen Baukörpern entlang der das Baugebiet umfassenden Straßen
  • Sicherung der bestehenden Grünstrukturen im Blockinnenbereich
  • Anordnung des ruhenden Verkehrs im vorderen Grundstücksbereich
  • Sicherung einer baulichen Entwicklung der Kirchengemeinde.

Der Geltungsbereich ist im Internet unter www.norderstedt.de/bebauungplan eingestellt.

Norderstedt, den 22.03.2024

STADT NORDERSTEDT

- Die Oberbürgermeisterin -

gez.

Katrin Schmieder