Bebauungsplan Nr. 352 Norderstedt "Zwischen Altem Buckhörner Moor und Pappelstieg",
Bekanntmachung der Stadt Norderstedt
Bebauungsplan Nr. 352 Norderstedt "Zwischen Altem Buckhörner Moor und Pappelstieg",
Gebiet: Südlich Heidbergstraße, westlich Pappelstieg, nördlich Buchenweg, östlich Altes Buckhörner Moor
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Norderstedt hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 352 Norderstedt "Zwischen Altem Buckhörner Moor und Pappelstieg", Gebiet: Südlich Heidbergstraße, westlich Pappelstieg, nördlich Buchenweg, östlich Altes Buckhörner Moor, aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Sicherung der Wohnnutzung
- Erhaltung der vorhandenen städtebaulichen Struktur (einzeilige Bebauung)
- Nachverdichtung durch eine einzeilige Bebauung mit maximal 20 m langen Baukörpern entlang der das Baugebiet umfassenden Straßen
- Sicherung der bestehenden Grünstrukturen im Blockinnenbereich
- Anordnung des ruhenden Verkehrs im vorderen Grundstücksbereich
- Sicherung einer baulichen Entwicklung der Kirchengemeinde.
Der Geltungsbereich ist im Internet unter www.norderstedt.de/bebauungplan eingestellt.
Norderstedt, den 22.03.2024
STADT NORDERSTEDT
- Die Oberbürgermeisterin -
gez.
Katrin Schmieder