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Datum: 31.01.2024

Bebauungsplan Nr. 349 Norderstedt, "Nördlich Friedrich-Ebert-Straße"

BEKANNTMACHUNG DER STADT NORDERSTEDT

Bebauungsplan Nr. 349 Norderstedt, "Nördlich Friedrich-Ebert-Straße",
Gebiet: nördlich Friedrich-Ebert-Straße, westlich Friedrichsgaber Weg, südlich Styhagen

Ergänzter Aufstellungsbeschluss sowie Veröffentlichung und öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Norderstedt hat in seiner Sitzung am 18.01.2024 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 349 Norderstedt, "Nördlich Friedrich-Ebert-Straße", Gebiet: nördlich Friedrich-Ebert-Straße, westlich Friedrichsgaber Weg, südlich Styhagen, in seinen Planungszielen zu ergänzen. Dieser ergänzte Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in seiner Sitzung am 18.01.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung und öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplan Nr. 349 Norderstedt, "Nördlich Friedrich-Ebert-Straße", die textlichen Festsetzungen und die Begründung inkl. Umweltbericht sowie alle weiteren für den Bebauungsplan relevanten Gutachten, Stellungnahmen und diese Bekanntmachung sind in der Zeit

vom 12.02.2024 bis 14.03.2024

im Internet unter www.norderstedt.de/bebauungsplan eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen mit den in Bezug genommenen DIN-Vorschriften im Rathaus Norderstedt, Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Fachbereich Planung, 2. Stock, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, während der Dienststunden (Mo-Fr 08:30 – 12:00, Mo-Mi 13:00 – 16:00, Do 13:00 -18:00, sowie nach besonderer Vereinbarung) in Zimmer 206 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Für das Plangebiet werden folgende ergänzte Planungsziele angestrebt:

  • Schaffung von Baurechten für eine Erweiterung des Bauhofs in östliche Richtung
  • Sicherung des Bauhofgeländes
  • Sicherung des vorhandenen Baumbestandes und der Knickstrukturen
  • Entwicklung einer Mischnutzung auf privaten Grundstücken

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar, die in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden und sich auf die folgenden Schutzgüter beziehen:

Mensch: Aussagen

  • zur Lärmaktionsplanung 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm,
  • zur Lärmbelastung durch Umgebungslärm (Schienen-, Flug- und Straßenverkehr) im Stadtgebiet
  • zu Grundlagen, um im Lärmaktionsplan entsprechende Lärmminderungsmaßnahmen zu erarbeiten
  • zur Lärmminderungsplanung
  • zu Lärmminderungsmaßnahmen (überwiegend an Lärmbrennpunkten)
  • zum grundsätzlichem Konfliktpotenzial bezüglich erwarteter Immissionen
  • zum immissionsschutzrechtlichen Schutzanspruch von Wohnnutzungen
  • zu den Verkehrs- und Gewerbelärmimmissionen bzw. -emissionen
  • zu auf dem Gelände genehmigten Abfallentsorgungsanlagen mit Gefahrstoffcontainern
  • zur Löschwasserversorgung


Biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen: Aussagen

  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Artenschutzes flächenhaft für das Stadtgebiet
  • zu den naturräumlichen Gegebenheiten, der Vegetation, der Fauna, dem Landschaftsbild, den vorhandenen Nutzungen und Schutzansprüchen
  • zu den Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Landschaft und entsprechenden Maßnahmen
  • zur artenschutzrechtlichen Konfliktanalyse und zur Wirkung des Vorhabens auf potenziell vorkommende Fledermäuse, Brut- bzw. Rastvögel und Erdkröten
  • zum Amphibienbestand mit Erdkröten (Bufo bufo)

Boden, Fläche und Wasser: Aussagen

  • zu Grundwasserständen,
  • zu Flächenversiegelung und Innenentwicklung
  • zur Oberflächenentwässerung
  • zu den Belangen des Bodenschutzes
  • zu Altstandorten und Verdachtsflächen
  • zum Ergebnis der Untersuchung des Bodens und des Grundwassers


Luft: Aussagen

  • zur Luftqualitätsgüte
  • zur lufthygienischen Überwachung
  • zu Geruchsimmissionen
  • zu Staubimmissionen

 

Klima: Aussagen

  • zu den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet


Landschaft: Aussagen

  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet
  • zu den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege


Kultur- und Sachgüter: Aussagen:

  • zur Lage des Plangebiets in einem archäologischen Interessensgebiet

Zudem wurden die Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen beurteilt.

Die diesen Informationen zu Grunde liegenden Unterlagen liegen mit aus.

Darüber hinaus liegen umweltbezogene Informationen in Form des Umweltberichtes zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt und des Umweltberichtes zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans aus. Diese stellen die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der vorbereitenden Flächennutzungsplanung dar.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu per E-Mail an stadtplanung-beteiligung@norderstedt.de abgegeben werden, wenn diese eine eindeutige Identifizierung des Absenders ermöglichen. Weiterhin können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der o.g. Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 349 Norderstedt, "Nördlich Friedrich-Ebert-Straße" unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Norderstedt, den 25.01.2024

STADT NORDERSTEDT

-Die Oberbürgermeisterin-

gez. Katrin Schmieder