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Datum: 14.02.2024

Bebauungsplan Nr. 298 Norderstedt "Südlich Umspannwerk - Friedrichsgabe West"

Bekanntmachung der Stadt Norderstedt

Bebauungsplan Nr. 298 Norderstedt "Südlich Umspannwerk - Friedrichsgabe West",
Gebiet: südlich Beim Umspannwerk, östlich Kohtla-Järve-Straße

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) und
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Norderstedt hat in seiner Sitzung am 19.01.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 298 Norderstedt "Südlich Umspannwerk - Friedrichsgabe West", Gebiet: südlich Beim Umspannwerk, östlich Kohtla-Järve-Straße, aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

- Entwicklung eines Gewerbegebietes

- Verlängerung der Tycho-Brahe-Kehre in Richtung Westen

- Schaffung eines in Ost-West-Richtung verlaufenden Grünzuges mit Verbindung an die Quickborner Straße

- Schaffung weiterer Grünzüge entlang der K113 und westlich des vorhandenen Gewerbegebietes.

Weiterhin hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in seiner Sitzung am 07.12.2023 den Beschluss gefasst, die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen.

Zu diesem Zweck wird eine öffentliche Informationsveranstaltung durch die Stadt Norderstedt durchgeführt:

Ort:                 Steertpogg-Saal (Grundschule Friedrichsgabe, Pestalozzistraße 5)

Datum:          27.02.2024

Uhrzeit:         19.00 Uhr     Einlass:                    18.30 Uhr

Nach der öffentlichen Veranstaltung sind die vorgestellten Pläne in der Zeit vom

28.02.2024 bis 28.03.2024

im Internet unter www.norderstedt.de/bebauungsplan eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen im Rathaus Norderstedt - Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Fachbereich Planung, 2. Stock, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, während der Dienststunden (Mo-Fr 8:30 - 12:00, Mo-Mi 13:00 - 16:00, Do 13:00 - 18:00, sowie nach besonderer Vereinbarung) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten Stellungnahmen hierzu per E-Mail an stadtplanung-beteiligung@norderstedt.de abgegeben werden, wenn diese eine eindeutige Identifizierung des Absenders ermöglichen. Weiterhin können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Norderstedt, den 08.02.2024

STADT NORDERSTEDT

- Die Oberbürgermeisterin -

gez. Katrin Schmieder