Sprungziele
Inhalt
Datum: 13.12.2023

3. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Norderstedt für das Haushaltsjahr 2023

3. Nachtragshaushaltssatzung

der Stadt Norderstedt für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 12.12.2023 folgende 3. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 erlassen:

§ 1

Mit dem 3. Nachtragshaushalt werden

Im Haushaltsjahr 2023




erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge



gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf


EURO EURO EURO EURO
1. im Ergebnisplan der


396.151.000
Gesamtbetrag der Erträge 11.916.400
384.234.600 394.758.900
Gesamtbetrag der Aufwendungen 12.897.500
381.861.400 1.392.100
Jahresüberschuss
981.100 2.373.200
Jahresfehlbetrag 0
0 0

Im Haushaltsjahr 2023

 



erhöht sich um vermindert sich um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge





gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf

EURO

EURO

EURO EURO

2. im Finanzplan der





Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

11.347.400


361.688.200

373.035.600

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

10.661.900


358.022.800

368.684.700

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit


24.673.200

74.525.300

49.852.100

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit


38.376.400

108.551.300

70.174.900
















§ 2

Es werden mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan festgesetzt:

im Haushaltsjahr 2023

1. . der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen  von bisher auf
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 53.500.000 EUR 34.000.000 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 52.831.900 EUR 32.603.500 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite 40.000.000 EUR 40.000.000 EUR

§ 6

Bewirtschaftungsregelungen

7. Die Aufwendungen und dazugehörigen Auszahlungen werden bei den folgenden Produktkonten gem. § 23 Abs. 1 Ziffer 3 GemHVO-Doppik für übertragbar erklärt:

111030.544130/744130

Schadensfall MeNo/Tribühne

111060.531819/731819

Zuschüsse an übrige Bereiche Härtefallfond Energie

511100.559902/759902

Sonstige Finanzaufwendungen Erst. Städtebauförderungsmittel

561000.531800/731800

Zuschüsse an übrige Bereiche

bis zu einer Höhe von 75.000 €

Norderstedt, den 13.12.2023

gez. Roeder

Elke Christina Roeder

Oberbürgermeisterin

Die vorstehende 3. Nachtragshaushaltssatzung 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan liegt ab 18.12.2023 im Zimmer 308 (Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 040 / 535 95 337/384) des Rathauses während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Norderstedt, den 13.12.2023

gez. Roeder

Elke Christina Roeder

Oberbürgermeisterin