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Datum: 05.07.2021

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Norderstedt für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 18.05.2021 folgende 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 erlassen:

§ 1

Mit dem 2. Nachtragshaushalt werden

im   Haushaltsjahr 2021

 

erhöht um

vermindert um

und damit der   Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

 

 

 

gegenüber

bisher

nunmehr

festgesetzt auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

1. im Ergebnisplan   der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

76.473.800 


257.949.300

334.423.100

Gesamtbetrag der Aufwendungen

75.992.200 


256.808.300

332.800.500

Jahresüberschuss

481.600 


1.141.000

1.622.600

Jahresfehlbetrag





 

im   Haushaltsjahr 2021

 

erhöht um

vermindert um

und damit der   Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

 

 

 

gegenüber

bisher

nunmehr

festgesetzt auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

2. im Finanzplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

72.829.600 


237.543.600

310.373.200

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender   Verwaltungstätigkeit

75.632.700 


233.759.900

309.392.600

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der   Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit


64.901.500 

67.071.700

2.170.200

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der   Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

22.057.600

81.222.600

59.165.000

§ 2

Es werden mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan festgesetzt:

im Haushaltsjahr 2021

 

von   bisher

auf

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und   Investitionsförderungsmaßnahmen auf

65.000.000  EUR

0 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen   auf

21.345.200  EUR

22.460.200 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite

40.000.000  EUR

40.000.000   EUR

4.   die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

1.248,91

1.286,77

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Oberbürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) erteilen kann, beträgt 25.000 EUR. Die Genehmigung der Stadtvertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Oberbürgermeisterin ist verpflichtet, ihre Entscheidungen dem jeweils zuständigen Fachausschuss und dem Hauptausschuss vierteljährlich zu berichten.

Für die Treuhandbereiche

  • Strategische Flächensicherung
  • Nordport
  • Frederikspark
  • Ulzburger Str./Rüsternweg
  • Schmuggelstieg
  • Kulturwerk am See

ist durch die Stadtvertretung unter Maßgabe der Unabweisbarkeit die grundsätzliche Zustimmung zur Leistung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 82 GO erteilt.

§ 6

Mit dem 2. Nachtragshaushalt wird geändert

Bewirtschaftungsregelungen

4.    Zweckbindung gem. § 21 GemHVO-Doppik

b.)    Die Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen im Budget Amt 60 unterliegen der Zweckbindung und dürfen für entsprechende Mehrauszahlungen innerhalb des Budgets Amt 60 verwendet werden.

8.    Die Aufwendungen für die internen Leistungsbeziehungen – Unterhaltung werden gem. § 23 (1) Abs. 3 GemHVO-Doppik für übertragbar erklärt.

9.    Die zu offenen Verbindlichkeiten gehörenden Auszahlungen (Vorm.AO), deren Aufwand bereits im ablaufenden Jahr rechnungswirksam ist, werden gem. § 23 (1) Abs. 3 für übertragbar erklärt.

Norderstedt, den 15.06.2021

Gez. Elke Christina Roeder

Elke Christina Roeder

Oberbürgermeisterin

Die vorstehende Haushaltssatzung zum 2. Nachtragshaushalt 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan liegt ab 16.06.2021 im Zimmer 308 (Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 040/535 95 337) des Rathauses während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Norderstedt, den 15.06.2021

Gez. Elke Christina Roeder

Elke Christina Roeder

Oberbürgermeisterin