2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Norderstedt für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 18.05.2021 folgende 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 erlassen:
§ 1
Mit dem 2. Nachtragshaushalt werden
im Haushaltsjahr 2021 |
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erhöht um |
vermindert um |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge |
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gegenüber bisher |
nunmehr festgesetzt auf |
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EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
1. im Ergebnisplan der |
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Gesamtbetrag der Erträge |
76.473.800 |
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257.949.300 |
334.423.100 |
Gesamtbetrag der Aufwendungen |
75.992.200 |
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256.808.300 |
332.800.500 |
Jahresüberschuss |
481.600 |
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1.141.000 |
1.622.600 |
Jahresfehlbetrag |
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im Haushaltsjahr 2021 |
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erhöht um |
vermindert um |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge |
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gegenüber bisher |
nunmehr festgesetzt auf |
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EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
2. im Finanzplan der |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
72.829.600 |
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237.543.600 |
310.373.200 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
75.632.700 |
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233.759.900 |
309.392.600 |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
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64.901.500 |
67.071.700 |
2.170.200 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
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22.057.600 |
81.222.600 |
59.165.000 |
§ 2
Es werden mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan festgesetzt:
im Haushaltsjahr 2021
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von bisher |
auf |
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
65.000.000 EUR |
0 EUR |
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
21.345.200 EUR |
22.460.200 EUR |
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite |
40.000.000 EUR |
40.000.000 EUR |
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf |
1.248,91 |
1.286,77 |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Oberbürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) erteilen kann, beträgt 25.000 EUR. Die Genehmigung der Stadtvertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Oberbürgermeisterin ist verpflichtet, ihre Entscheidungen dem jeweils zuständigen Fachausschuss und dem Hauptausschuss vierteljährlich zu berichten.
Für die Treuhandbereiche
- Strategische Flächensicherung
- Nordport
- Frederikspark
- Ulzburger Str./Rüsternweg
- Schmuggelstieg
- Kulturwerk am See
ist durch die Stadtvertretung unter Maßgabe der Unabweisbarkeit die grundsätzliche Zustimmung zur Leistung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 82 GO erteilt.
§ 6
Mit dem 2. Nachtragshaushalt wird geändert
Bewirtschaftungsregelungen
4. Zweckbindung gem. § 21 GemHVO-Doppik
b.) Die Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen im Budget Amt 60 unterliegen der Zweckbindung und dürfen für entsprechende Mehrauszahlungen innerhalb des Budgets Amt 60 verwendet werden.
8. Die Aufwendungen für die internen Leistungsbeziehungen – Unterhaltung werden gem. § 23 (1) Abs. 3 GemHVO-Doppik für übertragbar erklärt.
9. Die zu offenen Verbindlichkeiten gehörenden Auszahlungen (Vorm.AO), deren Aufwand bereits im ablaufenden Jahr rechnungswirksam ist, werden gem. § 23 (1) Abs. 3 für übertragbar erklärt.
Norderstedt, den 15.06.2021
Gez. Elke Christina Roeder
Elke Christina Roeder
Oberbürgermeisterin
Die vorstehende Haushaltssatzung zum 2. Nachtragshaushalt 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan liegt ab 16.06.2021 im Zimmer 308 (Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 040/535 95 337) des Rathauses während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Norderstedt, den 15.06.2021
Gez. Elke Christina Roeder
Elke Christina Roeder
Oberbürgermeisterin