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Datum: 23.03.2023


1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Annahme von Abfällen auf dem Wertstoffhof Friedrich-Ebert-Straße 76 in Norderstedt (Wertstoffhofgebührensatzung)



1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Annahme von Abfällen auf dem Wertstoffhof Friedrich-Ebert-Straße 76 in Norderstedt (Wertstoffhofgebührensatzung)


Aufgrund der §§ 4,17 und 18 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in Verbindung mit § 5 Abs. 1 des Abfallwirtschaftsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Landesabfallwirtschaftsgesetz - LAbfWG) sowie der §§ 17, 20 und 22 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG -) und der §§ 1, 2, 4 und 6 Abs. (2) Satz 1 Kommunalabgabengesetz für Schleswig-Holstein (KAG) in den jeweils geltenden Fassungen in Verbindung mit dem Artikel II des Gesetzes zur Regelung abgabenrechtlicher Vorschriften vom 24.11.1998 (GVOBl. Schl.-H. S. 345) und der Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau-Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV) in den jeweils geltenden Fassungen sowie dem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Übertragung von Aufgaben der Abfallentsorgung im Kreis Segeberg zwischen dem Kreis Segeberg und der Stadt Norderstedt vom 24.08.2012 wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung am 07.03.2023 die folgende 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Annahme von Abfällen auf dem Wertstoffhof Friedrich-Ebert-Straße 76 in Norderstedt (Wertstoffhofgebührensatzung) erlassen.


§ 1


§ 1 (Anwendungsbereich)


(1) § 1 erhält folgende Fassung:


„Für die Annahme von Abfällen zur Entsorgung auf dem Wertstoffhof Friedrich-Ebert-Straße aus privaten Haushalten erhebt die Stadt Norderstedt Gebühren, sofern keine Gebührenfreiheit nach §2 dieser Satzung besteht. Die Gebührensatzung wird öffentlich auf dem Wertstoffhof Friedrich-Ebert-Straße ausgehangen.“


§ 2


§ 2 (Gebührensätze)


(2) Die in § 2 enthaltene Tabelle (Gebührenliste) wird wie folgt ersetzt:


Bemerkung

Bezeichnung
Bemerkung
Einheit
Gebühr
Aktenvernichtung

50l
15,00 €
Altkleider
für Norderstedter Privathaushalte kostenfrei
kg
  5,00 €
Altmetall
kostenfrei
Stück
--
Altreifen
PKW, Motorrad
Stück
  5,00 €
Asbestzement (Eternit)
nur staubdicht verpackt in reißfesten Säcken oder Big Bags / Kleinstmenge bis 100l. kostenfrei
100l
15,00 €
Bauschutt (mineralisch)
Mauerbrocken, Kalksandstein, Beton, ohne Verunreinigung
100l
   4,00 €
Bau- und Abbruchabfalle gemischt
(Baustellenabfälle)

Mauerbrocken, Kalksandstein, Beton, ohne Verunreinigung
100l
13,00 €
Dachpappe

100l
30,00 €
Dämmmaterial (KMF)
nur staubdicht verpackt in reißfesten Säcken
oder Big Bags

100l
  6,00 €
Elektroaltgeräte, hausübliche Kühlgeräte, Kabelreste
einschließlich Handys
Stück
-- €
Gips
Gipskartonplatten, Rigips, Fermacell, Ytong
100l
  7,00 €
Grünabfall ohne Verunreinigungen
(ø < 20 cm)

z.B. Grün- Hecken- und Grasschnitt & Häckselgut
100l
  1,50 €
Holz aus Innenbereichen (A1/A2/A3)

100l
  6,00 €
Holz aus Außenbereichen (A4)

100l
  7,00 €
Pappe / Papier / Kartonagen
für Norderstedter Privathaushalte frei
Stück
-- €
Restabfall

100l
  6,00 €
Schadstoffe / Sonderabfall
für Norderstedter Privathaushalte
in haushaltüblichen Mengen frei

kg
  1,50 €
Sperrgut
(einschließlich Pakett/Laminat) bis 2 m³ / Monat kostenfrei
für Norderstedter Privathaushalte


-- €
Stubben/Stammholz
Stubben und Stammholz gemischt (ø > 20 cm)
500l
15,00 €
Strauchgut
(sperrig ø < 20 cm) bis 2 m³ / Monat kostenfrei
für Norderstedter Privathaushalte

100l
  1,50 €
Umladeunterstützung

je angefangene 0,25 Stunden
25,00 €
Nachtspeicheröfen

Annahmepreis nur auf Anfrage
Autobatterien

kostenfrei
Glasflaschen

Auslagenersatz
Gewerbekühlgeräte

keine Annahme

§ 3

Inkrafttreten

 

Diese Nachtragssatzung tritt am 01.04.2023 in Kraft.

Norderstedt, den 15.03.2023

Stadt Norderstedt

gez.

Elke Christina Roeder
Oberbürgermeisterin