Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

Nr. 99115002060000

Volltext

Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. 

Frist

Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Urheber

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

  • Begründung der besonderen Gefährdung (formlos, schriftlich)
  • Nachweise zu Bedrohungen, wie zum Beispiel Strafanzeigen, polizeiliche Vorgangsbestätigungen, Schutzanordnungen
  • Nachweise zu besonderen Schutzbedarfen, wie zum Beispiel Bescheinigung einer Beratungsstelle (Kopie), Atteste zu Gesundheitsgefährdungen, Unterlagen aus Gerichtsverfahren 
  • Gegebenenfalls Stellungnahmen von Behörden
     

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage