Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
Nr. 99115002060000Volltext
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Frist
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre
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Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Begründung der besonderen Gefährdung (formlos, schriftlich)
- Nachweise zu Bedrohungen, wie zum Beispiel Strafanzeigen, polizeiliche Vorgangsbestätigungen, Schutzanordnungen
- Nachweise zu besonderen Schutzbedarfen, wie zum Beispiel Bescheinigung einer Beratungsstelle (Kopie), Atteste zu Gesundheitsgefährdungen, Unterlagen aus Gerichtsverfahren
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Gegebenenfalls Stellungnahmen von Behörden
Rechtsbehelf
Widerspruch
Klage