Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln
Nr. 99079001243000Kosten
Für die Durchführung der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe im Standesamt werden keine Gebühren erhoben.
Gebühren entstehen für die Ausstellung von Urkunden, bei der Durchführung der Umwandlung außerhalb der Öffnungszeiten und/oder außerhalb der Räumlichkeiten des Standesamtes sowie für namensrechtliche Erklärungen
Ansprechpunkt
Zuständiges Standesamt.
Die Lebenspartner können die Umwandlung ihrer Lebenspartnerschaft (Eheschließung) bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Lebenspartner seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, anmelden und einen Termin für die Abgabe der Erklärungen vereinbaren. Für die Umwandlung (Eheschließung) selbst ist jedes deutsche Standesamt zuständig.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal