Sterbeurkunde beantragen
Nr. 99101004000000Erforderliche Unterlagen
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für nahe Verwandte oder Ehepartnerinnen beziehungsweise Ehepartner:
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Verwandtschafts- beziehungsweise Ehenachweis, beispielsweise
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Personalausweis oder Reisepass
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Verwandtschafts- beziehungsweise Ehenachweis, beispielsweise
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für Geschwister der verstorbenen Person:
- Verwandtschaftsnachweis
- Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung
- Personalausweis oder Reisepass
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bei Vertretung:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
- jeweils den Personalausweis oder Reisepass von der Person, die vertritt und von der Person, die vertreten wird
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für andere Personen ohne Verwandtschaftsbezug:
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Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
- Erbschein
- Grundbuchauszug
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Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
- Personalausweis oder Reisepass
Frist
Jedes Standesamt muss Sterbefälle 30 Jahre im Sterberegister aufbewahren. Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde muss in diesem Zeitraum erfolgen.
Anschließend sind Auskünfte aus dem Sterberegister nur über die zuständigen Archive möglich. Urkunden können nicht mehr erstellt werden.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 30.01.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium des Innern (BMI)