Gewerbe ummelden

Nr. 99050012071000

Volltext

Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle wechseln.

Sollten Sie Ihre Gewerbetätigkeit ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind.

Darüber hinaus müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, wenn sich Ihr Name als Gewerbetreibender ändert.

Die Ummeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern vorgenommen werden:

  • bei Einzelgewerben: von der oder dem Gewerbetreibenden selbst
  • bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern, dies betrifft zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und Aktiengesellschaft (AG) 
  • bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern: dies betrifft zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)

Wenn Sie Ihren Betriebssitz in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe am neuen Standort anmelden. Ihr alter Standort wird dabei automatisch abgemeldet. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.

Rechtsgrundlage(n)

Adressbuchschwindel

Aus gegebenen Anlass möchte die Stadt Norderstedt über den sogenannten „Adressbuchschwindel“ informieren. Es handelt sich um ungewollte teure Registereintragungen.

Wie man sich schützt, kann unter den folgenden Links der Industrie- und Handelskammer nachgelesen werden.

https://www.ihk-schleswig-holstein.de/recht/allgemeine_rechtsfragen/Vorsicht_Falle_Adressbuchschwindel/1359760

https://www.ihk-schleswig-holstein.de/recht/rechtspolitische_arbeit/Stellungnahme_zum_Adressbuchschwindel/1359840

 

 

Ansprechpunkt

Wichtiger Hinweis :

Für die Gewerbeummeldung über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Onlinedienste

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage