Sprungziele
Inhalt

Bürgerservice von A-Z

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Steuertermine

15. Februar
15. Mai
01. Juli (Jahreszahler)
15. August
15. November
  
Für die Erhebung der Grundsteuer werden keine Jahresanfangsbescheide mehr versandt.
Die Zahlungstermine sind von den Steuerpflichtigen bitte selbst zu überwachen.
Für die Hundesteuer gilt dieses ebenfalls.
Beide Bescheide sind Dauerbescheide.
Diese sind so lange gültig, bis eine Änderung eintritt.
Erst dann wird ein neuer Abgabenbescheid erstellt und zugesandt.


Für Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Steuern und Kasse gern unter der unten angegebenen Anschrift zur Verfügung