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Bürgerservice von A-Z

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Feuerwerk

Bei bestimmten besonderen Anlässen besteht auch an anderen Tagen, als dem 31.12. die Möglichkeit, ein Feuerwerk zu veranstalten.
Es dürfen hier lediglich Sprengstoffe der Klasse I und II abgebrannt werden.

Hierfür wird ein formloser Antrag, welcher die persönlichen Angaben des Verantwortlichen, Ort und Dauer des Feuerwerks und dessen Beschaffenheit benennt, benötigt.
Nach Prüfung des Antrages und erfüllen der Voraussetzungen erhalten Sie eine Genehmigung nach den Vorschriften der "Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz"* mit entsprechenden Auflagen zur Ausübung des Feuerwerks.

Die Verwaltungsgebühr hierfür beträgt 30,- €.

Bestimmte besondere Anlässe können z. Bsp. sein:
-          18. Geburtstag
-          5o. Geburtstag und weitere
-          Hochzeit

 Sollten Sie ein größeres Feuerwerk ( Klasse III ) planen, wenden Sie sich bitte an einen ausgebildeten und zugelassenen Pyrotechniker.

 

 *Ausnahmegenehmigung gemäß § 24 Abs. 1 i.V.m. § 23 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz