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Mehr Schutz vor nächtlichem Verkehrslärm: Stadt Norderstedt weist zusätzliche Tempo-30-Strecken aus

Freitag, 17. März 2023

Norderstedt. An jeweils einem Abschnitt der Segeberger Chaussee und der Ohechaussee in Norderstedt wird aus Lärmschutzgründen künftig nachts Tempo 30 gelten. Die nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung ist gültig ab Anfang April und gilt täglich in der Zeit von 22 bis 6 Uhr. Entlang der Segeberger Chaussee wird die Tempo-30-Anordnung zwischen den Hausnummern 242 bis 258 (nahe den Abzweigungen Glashütter Kirchenweg und Fuchsmoorweg) gelten sowie an der Ohechaussee zwischen „In de Tarpen“ und „Am Tarpenufer Ost“.

Der am 23. Juni 2020 von der Stadtvertretung beschlossene Lärmaktionsplan (2018-2023) sah unter anderem an der Segeberger Chaussee und der Ohechaussee Lärm-reduzierende Maßnahmen vor. Nun werden konkret in den Bereichen zwischen den Hausnummern 242-258 an der Segeberger Chaussee sowie an der Ohechaussee zwischen „In de Tarpen“ und „Am Tarpenufer“ geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen umgesetzt. Eine schalltechnische Berechnung hatte für diese Straßenabschnitte nachts eine Überschreitung des zulässigen Lärmpegels von 60 dB(A) ergeben. Betroffen vom Verkehrslärm sind 29 Grundstücke an der Segeberger Chaussee und 117 Grundstücke an der Ohechaussee. „Die Gesundheit der Menschen in Norderstedt steht an erster Stelle und ein gesunder Schlaf ist eines der höchsten Güter“, sagt Oberbürgermeisterin Elke Christina Roeder zu den neuen Tempo-30-Stecken. Eine nächtliche Lärmreduzierung sei wichtig, damit Anwohnende nachts besser schlafen könnten. „Eine Geschwindigkeitsreduzierung ist immer auch ein Abwägungsprozess. Hier halte ich es für absolut sinnvoll, denn der gemessene Lärmpegel war in diesen Bereichen zu hoch und in Sachen Lärm macht es nun einmal einen Unterschied, ob die Fahrzeuge mit 50 oder 30 Kilometern pro Stunde unterwegs sind.“  Im Vorfeld erfolgte eine sachgerechte Interessenabwägung unter anderem mit der Polizei Norderstedt und den Betrieben des öffentlichen Personennahverkehrs.

In mehreren Bereichen der Stadt Norderstedt wurden in den vorangegangenen Jahren bereits nächtliche Tempo-30-Strecken aus Lärmschutzgründen eingerichtet – mit positivem Ergebnis. Die Lärmbelastung konnte in den ausgewiesenen Tempo-30-Abschnitten spürbar verringert und dadurch die Lebensqualität für Anwohnende gesteigert werden.

Weitere Maßnahmen zur Lärmreduzierung werden folgen. So ist für das Frühjahr geplant, für die Poppenbütteler Straße im Bereich südlich den Glashütter Damms ebenfalls eine Tempo-30-Strecke für die Nachtstunden auszuweisen. Die Stadtverwaltung wird rechtzeitig öffentlich hinweisen, wenn auch dort die Tempo-30-Regelung in Kraft treten wird.

Die Stadt Norderstedt wird zwecks Überwachung der Einhaltung der Temporeduzierung in den genannten Bereichen Geschwindigkeitsüberwachungen vornehmen.

Hintergrund:
Die Europäische Kommission zählt Umgebungslärm zu den größten Umweltproblemen in Europa. Andauernder Lärm kann sich auf die Gesundheit auswirken. Durch Lärm verursachte Schlafstörungen können zu innerem Stress und erhöhtem Blutdruck führen. Diese Faktoren können wiederum das Risiko einer Herz-Kreislauf-Erkrankung begünstigen.

Deshalb hat die Europäische Kommission mit der EG-Umgebungslärmrichtlinie dafür gesorgt, dass in allen Mitgliedsstaaten der EU Gesundheitsgefährdungen und Belästigungen durch Umgebungslärm systematisch verringert werden müssen. Norderstedt hat sich auf den Weg gemacht, dieser Verpflichtung nachzukommen. Auf Basis einer Lärmkartierung und unter Mitwirkung der Öffentlichkeit wurde der Lärmaktionsplan 2008-2013 (Stufe 1) aufgestellt und 2008 einstimmig von der Stadtvertretung beschlossen.

Aufgrund der europarechtlichen Vorgaben ist dieses Vorgehen alle fünf Jahre zu wiederholen, solange es noch Probleme durch Umgebungslärm gibt. Folglich wurde der Lärmaktionsplan fortgeschrieben und die endgültige Fassung des Lärmaktionsplanes 2013-2018 (Stufe 2) im Jahr 2016 sowie der Lärmaktionsplan 2018-2023 (Runde 3) im Juni 2020 durch die Stadtvertretung beschlossen. Weitere Informationen unter www.norderstedt.de/Wirtschaft-und-Entwicklung/Nachhaltigkeit/Lärmschutz