Jahresgenehmigungen für regelmäßig wiederkehrende Kleinmaßnahmen (ausschließlich für Firmen)

Nr. 99108012005003/2

Vereinfachtes Verfahren

Für Verkehrsbetriebe, Betreiber von Versorgungs- und Telekommunikationsnetzen sowie für Unternehmer, die im Rahmen von Verträgen für einen längeren Zeitraum mit der Durchführung von Arbeiten im Straßenraumbeauftragt sind, kann die zuständige Behörde auf Antrag ein vereinfachtes Verfahren festlegen. Dieses Verfahren kann insbesondere bei Arbeitsstellen angewandt werden, die keine wesentlichen Eingriffe in den Verkehrsablauf zur Folge haben und stets gleichartige Sicherungsmaßnahmen nach sich ziehen, das heißt vorrangig bei Arbeitsstellen von kürzerer Dauer.

Voraussetzungen

Festlegung über das vereinfachte Verfahren seitens der Stadt Norderstedt

Erforderliche Unterlagen

Digitaler Antrag (Verfügungsnummer der Festlegung ist stets anzugeben)

Gebühren:

Es fallen Gebühren von 15 € pro Genehmigung nach dem vereinfachten Verfahren an.

Rechtsgrundlagen:

§§ 44, 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebühren-Nr. 261

Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)

Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO)