Eheschließung im Ausland in das Melderegister eintragen lassen

Volltext

Nachdem Sie im Ausland geheiratet haben, können Sie Ihre Ehe in Deutschland eintragen lassen. Dafür müssen Sie Ihren Familienstand im Melderegister ändern.

Termin Einwohnermeldeamt


Das Terminvergabesystem zur Beantragung von Dokumenten im Einwohnerwesen oder zur Abholung von Ausweisdokumenten erreichen Sie hier

Verfahrensablauf

  • Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrem zuständigem Bürgerbüro ein.

  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihre Ehe im Melderegister eingetragen.

Ansprechpunkt

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt)

Voraussetzungen

  • Mindestens einer von Ihnen ist in Deutschland gemeldet.

  • Ihre Ehe ist im Ausland rechtsgültig geschlossen worden.

  • Ihre Ehe entspricht den deutschen Rechtsvorschriften und wird hier anerkannt.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Ehe (zum Beispiel rechtskräftiger Beschluss oder Heiratsurkunde)

  • Identitätsnachweis

  • Bei Nicht EU-Eheschließungen: Beglaubigung oder Apostille der Heiratsurkunde

  • Falls die Unterlagen nicht auf Deutsch sind: Offizielle Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Es gibt keine Frist. 

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch 
  • Klage 

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 14.02.2025
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal